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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-05-06

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-05-06

Wortprotokoll

Frau Nationalrätin Amherd hat mit ihrer Motion sicher ein Problem aufgegriffen, das breit diskutiert wird. Wir sind uns in einigen Punkten auch einig, nämlich vor allem beim ersten Punkt der Motion; die Verfahren für den Leitungsbau dauern viel zu lange. Wir sind mit dem Leitungsbau massiv im Rückstand. Wir haben in den letzten zehn Jahren statt 1000 Kilometer nur etwa 140 Kilometer geschafft. Der Grund für den Rückstand liegt darin, dass die Verfahren - auch in Ihrem Kanton, Frau Amherd - sehr oft durch Einsprachen, mit begründeten Bürgerrechten, bis ans Bundesgericht und zurück gegangen sind.

Wir haben deshalb im Energiegesetz eine Beschleunigung vorgesehen; die entsprechende Vorlage ist in der UREK Ihres Rates in Beratung. Wir versuchen diese Beschleunigung zu erreichen, indem wir eine Instanz streichen; das betrifft aber nicht nur eine Technologie, ob Erdverlegung oder Freileitung, sondern wir wünschen generell für das Stromnetz eine Beschleunigung der Verfahren. Insofern ist dieses Anliegen - einfach breiter als gemäss dem Ansatz Ihrer Motion - vom Bundesrat bereits aufgegriffen worden. Herr Girod, mit dem Sie gerade sprechen, hat dann den Hebel in der Hand und kann das unterstützen. Die Produktion von Strom ist zwar gut, aber wenn der Strom nicht transportiert werden kann, nützt uns die Produktion gar nichts. Da sind wir uns alle einig. Dieses Anliegen ist vom Bundesrat also aufgegriffen worden, aber nicht nur für bodenverlegte Leitungen, sondern generell für das Stromnetz.

Der zweite Teil der Motion ist ein bisschen problematisch. Wer trägt die Kosten? Heute ist die Situation so, dass allfällig begründete Mehrkosten für die Erdverlegung überwälzt werden können, sofern sie begründet sind und sofern es das Übertragungsnetz betrifft. Eine schweizweite Überwälzung der Kosten ist in diesem Fall möglich. Im Bereich des Verteilnetzes hingegen werden die Entscheide regional gefällt. Die Überwälzung der Kosten erfolgt dann auch regional. Wenn sich eine Region generell für die Erdverlegung entscheidet, dann ist es auch gerechtfertigt, wenn sie selber die Kosten mit einem Netzzuschlag trägt und die Kosten nicht schweizweit verteilt werden.

Ein Zuschlag auf die Übertragungskosten des Hochspannungsnetzes für lediglich eine Technologie - das ist auch ein bisschen die Schwäche Ihrer Formulierung - erschiene somit auch wieder systemfremd. Wir machen hier keine Unterschiede in Bezug auf die Technologie, sondern wir haben einfach die Bereiche Hochspannungsebene und Übertragungsnetz, die in Bezug auf die Kostenüberwälzung anders geregelt werden.

Im Ständerat wurde eine gleichlautende Motion Fournier (12.3843) mit einer Änderung angenommen. Der Ständerat kommt Ihnen mit dieser Änderung ein bisschen entgegen. Diese Motion wird in Ihren Rat kommen. Ich glaube, das ist dann am Schluss der Kompromiss, auf den sich wohl die beiden Räte einigen können.

Für die Motion in der vorliegenden Form muss ich wie im Ständerat die Ablehnung beantragen.