Vischer Daniel · Nationalrat · 2014-05-06
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-05-06
Wortprotokoll
Es geht um zwei Motionen, die den Gesundheitsschutz betreffen, den Schutz der Lunge. Nicht zuletzt deshalb werden beide Vorstösse, die ich nachstehend begründen werde, natürlich getrennt, auch von der Lungenliga unterstützt, wie Sie vielleicht gestern in einem Versand gesehen haben.
Dieser Vorstoss beauftragt den Bundesrat in erster Linie, die Massnahmen zur Ausrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern im Sinne des Aktionsplans gegen Feinstaub zu vervollständigen. Zudem soll in zweiter Linie auch die Ausrüstung der Fahrzeuge und Maschinen des Offroad-Bereichs mit Partikelfiltern analog zu den Baumaschinen veranlasst werden.
Wie Sie wissen, werden von der Weltgesundheitsorganisation seit 2012 Dieselabgase und damit die Nanopartikel im Abgas als krebserzeugend in der höchsten Klasse 1 klassiert. Wir sind also mit der gleichen Kategorisierung konfrontiert wie bei Asbest. Durch die hohe Nanopartikelkonzentration werden Anwohner und Anwohnerinnen, Passanten und Passantinnen von Strassen mit hohem Verkehrsaufkommen sowie Fahrzeuginsassen stark belastet. Die in Verkehr gesetzten LKW verursachen zirka 80 Prozent der Nanopartikel. Ein Partikelfilter nach Stand der Technik reduziert den Partikelausstoss um die Faktoren 100 bis 10 000. LKW bis Euro 5 haben noch keine Partikelfilter und deshalb immer etwa denselben Nanopartikelausstoss. Die Partikel sind jedoch immer kleiner und gefährlicher geworden. Erst alle neuen LKW nach Euro 6 müssen ab 2014 mit Partikelfiltern ausgerüstet sein. Bis alle Nutzfahrzeuge über solche verfügen, dauert es noch mindestens fünfzehn bis zwanzig Jahre.
Das Umweltschutzgesetz verlangt bei krebserregenden Schadstoffen - damit sind wir vorliegend konfrontiert, das bestreitet auch der Bundesrat nicht - verschärfte Massnahmen entsprechend dem Minimierungsgebot. Dies bedeutet, dass auch bereits in Verkehr gesetzte LKW nachträglich mit Partikelfiltern nach dem Stand der Technik auszurüsten sind. Dazu hat der Bundesrat einen finanziellen Anreiz mit einem LSVA-Bonus geschaffen, allerdings nur für die neuen LKW nach Euro 6 mit Partikelfilter.
Damit besteht gerade für die LKW nach Euro 4 und 5, die heute das Strassenbild beherrschen, gar keine Motivation zur Nachrüstung mit diesen Partikelfiltern. Deshalb soll der LSVA-Bonus zur Nachrüstung mit Partikelfiltern auch auf die LKW nach Euro 4 und 5 ausgedehnt werden. Im Gegenzug sind die LKW nach Euro 6, die ab 2014 sowieso zwingend mit Partikelfiltern ausgerüstet sind, vom LSVA-Bonus auszunehmen. Ebenso sollen leichte Nutzfahrzeuge bis Euro 5a diese finanziellen Anreize für die Nachrüstung erhalten.
Der Bundesrat bestreitet das Problem nicht grundsätzlich, wenn ich es richtig verstanden habe; er erachtet aber diese Massnahmen als zu weit gehend und unverhältnismässig. Ich denke, im Sinne einer Prioritätensetzung ist die Gewichtung angesichts der gesundheitlichen Gefahr, mit der wir konfrontiert sind, im Sinne der Gesundheit vorzunehmen.
Ich ersuche Sie, auch im Sinne der Lungenliga, die Ihnen das ja geschrieben hat, diesen Vorstoss zu unterstützen.