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Bieri Peter · Ständerat · 2013-06-13

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-13

Wortprotokoll

Sie erinnern sich wahrscheinlich, wir haben über die gleiche Thematik in der Frühjahrssession dieses Jahres bereits einmal intensiv debattiert. Es ging damals um die Motion Wyss Ursula 11.3524, die verlangte, dass der Bundesrat für alle Telekomanbieter verbindliche Höchsttarife für ein- und abgehende Anrufe, SMS und Datentransfers mit dem Handy im Ausland festzulegen habe. Dies solle analog zu den Vorgaben der EU geschehen.

Die hier vorliegende Motion aus dem Nationalrat, die ursprünglich von Herrn Nationalrat Thomas Fuchs stammte und in der Folge von Frau Nationalrätin Natalie Rickli übernommen wurde, verlangt ebenfalls vom Bundesrat, dass er einheitliche Höchstpreise für Roaminggebühren festlegt, damit die Schweizer gegenüber EU-Bürgern in diesem Bereich nicht unnötig schlechtergestellt werden. Der Nationalrat hat diese Motion gegen den Willen des Bundesrates mit 162 zu 12 Stimmen angenommen.

Ich habe als Kommissionssprecher bei unserer damaligen Debatte zur Motion Wyss Ursula in der Frühjahrssession dargelegt, weshalb eine einseitige staatliche Regulierung der Endkundenpreise der Sache nicht gerecht werden kann - da nämlich die Schweiz keinen Einfluss auf die Vorleistungspreise der Telekomanbieter in den anderen Ländern hat. Insbesondere die beiden Anbieter Sunrise und Orange würden im Verhältnis zur grösseren Swisscom infolge der geringeren Geschäftsvolumen in eine schlechtere Stellung gebracht. Man würde hier in einen Markt und in einen Wettbewerb eingreifen, auf den der Staat als Regulator gar keinen Einfluss nehmen kann. Es kommt hinzu, dass die Telekomanbieter bei ihrer Angebotsgestaltung verschiedene Abonnemente mit Flatrate-Varianten vorsehen, bei denen das Telefonieren mit dem Ausland oder im Ausland mit enthalten sind.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat auch deshalb die Motion Wyss Ursula damals nicht angenommen, weil es die technischen Entwicklungen in absehbarer Zeit ermöglichen werden, mittels neuer Technologien, dem sogenannten "local break out", direkt auf das Netz des landesinternen Anbieters zu wechseln. Ab 2014 ist diese Vorgabe innerhalb der EU-Staaten festgelegt. Mit dieser Massnahme, der sich auch unsere Telekomanbieter anschliessen werden, werden sich die Preise der Anrufe ins Ausland denjenigen der Anrufe im Inland angleichen. Nicht zu vergessen bleibt auch die Tatsache, dass heute verschiedene Möglichkeiten bestehen, via Internet zu telefonieren, denken Sie an Skype oder Whatsapp.

Es kommt hinzu, dass z. B. SMS von Apple-Gerät zu Apple-Gerät schon heute gratis sind oder dass das Telefonieren von Blackberry-Gerät zu Blackberry-Gerät kostenfrei ist.

Aus all diesen Gründen haben, entgegen der Meinung des Nationalrates, der Bundesrat, Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen und in der Folge auch der Ständerat eine staatliche Preisregulierung bis anhin abgelehnt. Wir haben jedoch in der Frühjahrssession ein Kommissionspostulat (13.3009) angenommen, mit dem wir den Bundesrat auffordern, die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und uns bis Ende 2014 über die Entwicklung im Mobilfunkbereich Bericht zu erstatten. Dazu ist der Bundesrat bereit.

In der Debatte im Frühjahr hat unser Rat auf Antrag von Kollege Martin Schmid die Motion Wyss Ursula aus dem Nationalrat nicht, wie es die KVF-SR beantragte, abgelehnt, sondern sistiert. Dies geschah in der Meinung, dass von einem freiheitlichen Wirtschaftsverständnis her eine staatliche Preisfestlegung fremdartig wäre. Wenn die Vermutung bestehe, dass es Preisabsprachen unter den Anbietern gebe, müsse die Wettbewerbskommission eingreifen. Sollte sich jedoch entgegen der erwarteten technischen und ökonomischen Entwicklung in dieser Angelegenheit nichts bewegen, so würde eine letzte Möglichkeit darin bestehen, dass der Gesetzgeber oder allenfalls der Bundesrat Preisvorgaben festlegen würde. Deshalb wolle man als Rückfallebene den Entscheid über die Motion sistieren. Unsere Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen schlägt Ihnen nun folgerichtig vor, dies mit der hier vorliegenden Motion ebenfalls zu tun.

Eine letzte Bemerkung: Bei der letzten Diskussion zu dieser Thematik konnte sich die Frau Bundesrätin infolge des Ordnungsantrages überhaupt nicht dazu äussern. Insofern wäre es vielleicht angebracht, wenn sie uns über ihre Meinung und den neusten Stand der Entwicklung in diesem Bereich kurz informieren könnte.