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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-10-02

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-10-02

Wortprotokoll

Ich möchte bei den letzten Gedanken Ihres Kommissionssprechers anschliessen: Haben Sie auch schon einmal ein Gefühl der Unsicherheit oder des Unwohlseins erlebt, wenn Sie einem Menschen mit Behinderungen gegenübergestanden haben? Was soll oder was darf ich sagen? Schaue ich hin, schaue ich weg? Viele von uns haben wenig Übung im Umgang mit Behinderten und benehmen sich deshalb oft wohl etwas ungeschickt.

Ich möchte Sie bitten hinzuschauen, zu schauen, wo behinderten Menschen Hindernisse im Weg stehen. Unsere Gesellschaft baut zu sehr auf rundum funktionsfähige Menschen auf. Wenn Sie selbst es noch nicht festgestellt haben, fragen Sie eine behinderte Person, und Sie werden eine Fülle von Beispielen zu hören bekommen. Ich bin überzeugt, dass wir mit verhältnismässig bescheidenem Aufwand die Bewegungsmöglichkeiten der Menschen mit Behinderungen in räumlicher Hinsicht und auch im übertragenen Sinn verbessern können.

Wir diskutieren heute einen Gesetzentwurf. Ich finde es richtig, wenn wir auf diesem Weg nach Verbesserungen suchen, die es Behinderten erleichtern, sich in der Gesellschaft zu bewegen, Kontakte zu pflegen, zu arbeiten. Gleichzeitig muss es uns aber bewusst sein, dass der Staat nicht für persönliche Schicksalsschläge verantwortlich ist. Der Staat kann nur die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen mitgestalten, die es Personen mit Behinderungen erleichtern, mit ihren Schwierigkeiten zurechtzukommen. Und genau hier wollen wir ansetzen.

Die Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" hat einen Umdenkprozess eingeleitet, den ich voll und ganz unterstütze. Wir als Gesellschaft müssen lernen, bei all unserem Handeln von allem Anfang an die Anliegen behinderter Menschen mit einzubeziehen. Das vorliegende Gesetz soll zu diesem Kulturwandel beitragen und breites Verständnis für die besonderen Bedürfnisse der Behinderten wecken. Diese Sensibilisierung - davon bin ich fest überzeugt - macht uns vorab menschlich reicher, weil neue Begegnungen möglich sind, weil wir damit eine höherwertige, solidarische Gesellschaft werden, und sodann finanziell, weil Behinderte sich auch als Arbeitskräfte integrieren können und weil es billiger kommt, Vorkehrungen für Behinderte bei Bauten von Anfang an einzuplanen, als nachträglich Bauten zu korrigieren.

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" ab und schlägt Ihnen einen Gegenentwurf auf Gesetzesstufe vor. Warum? Zentraler Punkt der Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" ist die Einräumung von Rechten, die, direkt gestützt auf die Verfassungsnorm, vor Gericht geltend gemacht werden können. Dieses Instrument ist für den Bundesrat in dieser Ausgestaltung vor allem wegen der Rechtsanwendung und wegen der Kostenfolgen problematisch. Die Umsetzung der Initiative ist problematisch, sie verursacht eine Rechtsunsicherheit, insbesondere für Grundeigentümer und Leistungserbringer, weil unklar ist, wie die Verfassungsbestimmung von den Gerichten ausgelegt würde. Ich bin deshalb davon überzeugt, dass die Gewährleistung eines subjektiven Rechtes auf der Stufe Verfassung in einem derart komplexen Bereich nicht der richtige Weg ist, um die Gleichstellung der Behinderten mit den Nichtbehinderten zu fördern.

Die Kosten, die sich aus der Initiative ergeben, lassen sich nicht exakt berechnen. Sie fallen aber sicher sehr hoch aus. Auch aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Initiative klar ab.

Der Bundesrat ist aber davon überzeugt, dass es gesetzliche Massnahmen braucht, um die vorhandenen Benachteiligungen Behinderter möglichst zu beseitigen. Er schlägt Ihnen deshalb den Weg über einen indirekten Gegenentwurf vor. Ein Gesetz hat den Vorteil, das es den Geltungsbereich in sachlicher und zeitlicher Hinsicht viel differenzierter und damit sachgerechter umschreiben kann. Herr Brändli hat auf die wichtigsten Punkte des Behindertengleichstellungsgesetzes hingewiesen.

Zum Konzept des Gesetzes nur noch so viel: Die Regelungsdichte ist so gewählt, dass das Gesetz einen Impuls auslöst: Es ist geeignet, etwas Positives zu bewirken. Auf unnötig harte Massnahmen wird verzichtet. Da das Gesetz differenzierte, massvolle Instrumente vorsieht, weckt es weniger Ängste als die Initiative.

Der Gesetzentwurf, dem die Kommission zugestimmt hat, ist ausgewogen und konsensfähig. Die gesteckten Ziele sind erreichbar, die Umsetzungsfristen realistisch. Es soll und [PAGE 614] kann nicht alles und jedes in Rechtsnormen gefasst werden. Die Integration der Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft gelingt nur, wenn wir uns selber im Alltag immer darum bemühen, ihre berechtigten, besonderen Anliegen mit in unser Handeln einzubeziehen. Von den Massnahmen, die gestützt auf das Behindertengleichstellungsgesetz ergriffen werden, profitieren im Übrigen nicht nur dauerhaft behinderte Personen, sondern beispielsweise auch all jene, die alters-, unfall- oder krankheitsbedingt vorübergehend einen Teil ihrer Fähigkeiten verlieren.

Bei der Umsetzung des Verfassungsauftrages ist die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, wie sie in den Kompetenzbestimmungen in der Verfassung enthalten ist, zu beachten. So kann der Bund beispielsweise keine allgemeinen Vorschriften über behindertengerechtes Bauen erlassen. Der Bund kann aber seine eigenen Bauten behindertengerecht ausgestalten, und er kann an Baubeiträge, die er Dritten leistet, entsprechende Auflagen knüpfen.

Ausführlicher ist hingegen der Abschnitt über besondere Bestimmungen für den Bund. Ich meine, der Bund soll eine Vorreiterrolle übernehmen und als Bauherr, Arbeitgeber oder Anbieter von Dienstleistungen vorbildlich handeln. Die Verfassung verwendet die Begriffe "Behinderte" und "Benachteiligung". Der Bundesgesetzgeber kann diese unbestimmten Rechtsbegriffe in einem Gesetz konkretisieren, ohne die kantonalen Zuständigkeiten in einem bestimmten Sachbereich zu verletzen. Er kann beispielsweise umschreiben, unter welchen Voraussetzungen ein Grundrecht als verletzt zu betrachten ist.

Ich möchte im Folgenden noch ein Instrument des Gesetzes herausgreifen, weil es auch bei der Initiative im Zentrum steht: die Einräumung subjektiver Rechtsansprüche. Viele werden zunächst erschrecken und dieses Instrument reflexartig als zu einschneidend ablehnen. Wer sich aber eingehend mit der Materie beschäftigt, wird feststellen, dass sehr viel von der konkreten Ausgestaltung des Rechtes auf Zugang zu Gebäuden, Anlagen usw. abhängt. Von drei Seiten her kann die Geltung des Beschwerde- und Klagerechtes massgeschneidert auf die gewünschte Wirksamkeit zugeschnitten werden, nämlich über die Umschreibung des Geltungsbereiches, über die Einräumung von Übergangsfristen und über die Konkretisierung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit. Im Unterschied zur Initiative sind hier wesentlich differenziertere Lösungen möglich. Der Bundesrat betrachtet die vorgeschlagenen subjektiven Rechte als zweckmässiges Instrument. Sie tragen den Anliegen der Behinderten zielgenau und massvoll Rechnung, und eine übermässige Belastung Dritter wird vermieden.

Die Kommission hat den bundesrätlichen Entwurf nur in wenigen Punkten geändert oder ergänzt. Ich kann mich den Anträgen der Kommissionsmehrheit weitestgehend anschliessen.

In vielen Unternehmen und Betrieben, aber auch in vielen Verwaltungsstellen von Gemeinden, Kantonen und des Bundes wird für die behinderten Menschen Vorbildliches geleistet. Diese Gesetzesvorlage soll diese positive Entwicklung unterstützen und beschleunigen. Es steht den Kantonen frei, weiter zu gehen als der Bund. Das Behindertengleichstellungsgesetz soll aber Säumige zwingen, ein Minimum zu tun. Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf nicht vorprellen. Wer einen Blick über die Landesgrenzen wirft, kann leicht feststellen, dass dort vergleichbare Lösungen seit längerem in Kraft sind.

Wir verstehen Behinderungen als Beeinträchtigungen von Funktionen, die sich in aller Regel nicht beseitigen lassen. Es gibt Dinge im Leben, die man akzeptieren muss, und Behinderungen gehören zu dieser Kategorie. Dies soll aber nicht zur Resignation oder zur Verdrängung der vorhandenen Probleme führen. Wichtig ist, dass vonseiten der Politik dort Verbesserungen in die Wege geleitet werden, wo Veränderungen möglich sind. Ich möchte Behinderte nicht ausgegrenzt wissen. Ich möchte ihnen im Bundeshaus, im Theater, im Bus, im Schwimmbad begegnen.

Das Behindertengleichstellungsgesetz führt uns in diese Richtung, und ich bitte Sie, in diesem Sinne auf die Vorlage einzutreten.