Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-06-13
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-06-13
Wortprotokoll
Der Bundesrat hatte schon bei der Konzeption der Vorlage gesagt, wie die Kantone ihren Beitrag leisten. Wie der Meccano ist, ist für uns zweitrangig; wir überlassen das der Diskussion der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs und der Finanzdirektorenkonferenz. Diese haben sich tatsächlich auf diese Publikumsanlagen geeinigt; es ist nicht eindeutig, aber grossmehrheitlich.
Für die Regierungsräte waren immer zwei Argumente wichtig: Erstens haben bei der Konzeption des Bundesrates mit 3,5 Milliarden Franken natürlich viele Regierungsräte gesagt: Ja gut, jetzt muss ich meinem Publikum zu Hause verkaufen, dass ich mit einem fixen Beitrag etwas in diesen Topf hinein zahle, aber meine Projekte dann vielleicht erst in zehn, fünfzehn Jahren kommen. Das sei ein bisschen schwierig, hiess es. Mit dem Ansatz der Publikumsanlagen hat man im Prinzip Beiträge, mit denen man zu Hause auch etwas zeigen kann, mit denen man ein Resultat hat. Das ist für Regierungsräte natürlich einfacher zu verkaufen, als wenn irgendwo in einen Topf pauschalierte Beiträge eingezahlt werden, bei denen man nicht weiss, wann die eigenen Projekte kommen. Das ist sehr verständlich, sehr praxisnah - versetzt man sich in die Lage von Regierungsräten.
Ein Ausgangspunkt ist tatsächlich verändert, indem Sie mit dem ersten Ausbauschritt, mit den 6,4 Milliarden Franken, wesentlich mehr Kantone beglücken, ihre Projekte jetzt also deutlich früher als in der bundesrätlichen Übungsanlage realisiert werden. Das gilt ja auch für den zweiten Ausbauschritt, den Sie mit den zusätzlichen Finanzierungen mindestens bei 8 bzw. 8,5 Milliarden Franken festgelegt haben. Insofern, glaube ich, haben hier die Kantone sicherlich eine andere Ausgangslage, weil sehr viel mehr Projekte in den nächsten zwanzig Jahren realisiert werden können, als geplant war.
Das zweite Argument der Kantone war - das wurde auch richtig gesagt - die Planung. Wir haben da immer ein wenig das Gefühl gehabt, das sei ein bisschen hypothetisch. Denn aus meiner Sicht sind die Kantone in die Planung sehr eng einbezogen. Aber Sie haben das jetzt im Gesetz bei Artikel 48 tatsächlich verstärkt. Somit ist dieses Anliegen erfüllt.
Am Schluss geht es jetzt halt um die Differenzbereinigung, und das ist für mich das triftigste Argument: Im Nationalrat ist die Diskussion schon sehr bestimmt. Ich sehe dort keine grosse Bewegung in dem Sinne, dass man für die Publikumsanlagen eine Akzeptanz des bundesrätlichen Modells erreichen könnte. Wenn Sie sich dem Nationalrat anschliessen, ist es für uns aber schon wichtig - Herr Ständerat Rechsteiner hat es richtig gesagt -, dass wir mit den Kantonen den exakten Schlüssel festlegen, wie das bemessen werden soll. Die in der Kommission vorgelegten Berechnungen basieren natürlich auf verschiedenen Ansätzen: Sind es mehr Zugskilometer oder mehr Personenkilometer? Ist es ein Mix? Wenn ja, in welchem Verhältnis? Und die Berechnung nach Publikumsanlagen, die provisorisch ist, war natürlich auch nur eine Schätzung: Was würde das in diesem ersten Ausbauschritt pro Kanton ungefähr ausmachen? Für uns ist wichtig, dass man die Ausbauschritte auch berücksichtigt; das heisst, dass ein Schlüssel wahrscheinlich alle vier, fünf Jahre, wenn ein neuer Ausbauschritt beschlossen wird, wieder angeschaut werden muss. Sonst kann es zu Verzerrungen kommen. Hier würden wir sicher das Gespräch mit den Kantonen suchen, um eine möglichst faire Lösung zu haben.
Wie gesagt, für den Bundesrat ist die Haltung der Kantone wichtig, wir haben uns dem angeschlossen. Aber rein von der Finanzierung her geht es mir um die 200 Millionen Franken. Wie sie in den Fonds gelangen, mit welchem Schlüssel, das ist sekundär. Noch eine zweite Bemerkung: Es ist schon richtig gesagt worden: Rein von der Abwicklung her ist für jeden Finanzverantwortlichen ein fixer jährlicher Beitrag das Beste, was ihm passieren kann. Das gibt kein Gerede und keine Reklamationsbriefe.
Was auch klar ist: Mit der Methode Nationalrat verlieren die Kantone ein wenig Einfluss auf die Publikumsanlagen. Die Bahnunternehmen werden dann natürlich möglichst standardisierte Publikumsanlagen vorsehen - nicht in jedem Kanton eine andere Farbe für den Papierkorb und eine andere Breite für den Aufgang der Personen usw. Das wird [PAGE 533] dann halt ein bisschen standardisierter, was mit Blick auf die Kosten und die Effizienz meines Erachtens aber kein Grund ist, anders zu entscheiden.
Es ist für den Bundesrat ein Entscheid, den Sie jetzt halt in der Differenzbereinigung zu fällen haben.