Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-03-12
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-03-12
Wortprotokoll
Am Anfang, also Ende der Sechzigerjahre und Anfang der Siebzigerjahre, als die Kernkraftwerke gebaut wurden, ging man von 40 Jahren aus; das ist richtig. Die Betriebsbewilligungen waren befristet. Dann ging man zu unbefristeten Betriebsbewilligungen über, und im Lichte dieser unbefristeten Betriebsbewilligungen - Mühleberg immer ausgenommen - legte man die Berechnungszeit auf 50 Jahre fest.
Was hat bei diesen Fonds geändert? Vor 40 Jahren konnte niemand klar sagen, was die Stilllegung und die Entsorgung irgendwann einmal kosten werden. Für die Entsorgung, das wissen Sie, sind wir immer noch auf der Suche nach einem Standort. Je länger das dauert, desto mehr Geld kostet das, desto unsicherer ist das. Das verteuert die Entsorgung weiterhin. Das neue Prinzip gibt uns Rechtssicherheit: Alle vier Jahre wird wieder berechnet, ob diese Sicherheitskosten, diese Entsorgungskosten immer noch korrekt sind oder ob sie nachgeschätzt und die Beiträge entsprechend erhöht werden müssen. Ich wäre froh, man hätte für viele andere Anlagen einen solchen Fonds für die Stilllegung und die Entsorgung. Für viele Deponien usw. haben wir diese Rechtswohltat leider nicht, und das Risiko für den Steuerzahler ist entsprechend höher. Mit dieser Fondslösung kann man [PAGE 224] wenigstens davon ausgehen, dass diese Beträge physisch da sind und dass das Risiko doch sehr minimiert werden kann. Null ist es nie, diese Kosten sind immer wieder nachzuschätzen.