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preparatory:AB 15965

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-02

Wortprotokoll

Ich möchte vorerst festhalten, dass sich die Kommission immer bewusst war, was sie beschloss. Diejenigen, die nicht wissen, was sie beschliessen sollen, sollen der Mehrheit vertrauen. Das als Vorbemerkung.

Wahrscheinlich ist die Frage der 40 oder 50 Prozent nicht die entscheidende Frage. In der Kommission haben wir eingehend darüber gesprochen, ob wir hier den Begriff "wesentlich" einfügen sollen, also von "wesentlichem Umbauen" sprechen sollten.

Ich kann Ihnen sagen weshalb: Wenn Sie beispielsweise im Bahnhofareal in Zürich ein Restaurant umbauen, dann werden Sie nie den Kostenaufwand von 40 oder 50 Prozent des gesamten Baukomplexes erreichen. Wenn man aber dieses Restaurant vollständig umbaut, ist es natürlich logisch und klar, dass man den Umbau auch behindertengerecht macht. Hier kann man sagen, dass die prozentuale Festlegung eigentlich eine unbefriedigende Lösung ist. Wahrscheinlich wäre - wie es in den kantonalen Gesetzen teilweise festgehalten ist - der Begriff "wesentlich" besser.

Warum hat sich die Kommission nun trotzdem für einen prozentualen Anteil entschieden? Weil man gesagt hat, man solle Klarheit schaffen. Wer jetzt dieses Gesetz liest - wir betreten damit Neuland -, der sollte klar sehen, was gemeint ist. Es ist dann auch Aufgabe des Zweitrates, diese Frage nochmals zu überprüfen.

Dasselbe gilt auch für das Kriterium von mehr als acht oder zwölf Wohneinheiten bei Artikel 3 Buchstabe c. Auch das ist eine politische Frage, die wir hier nicht "aus dem Handgelenk" heraus lösen sollten. Man muss dann schon untersuchen, wie viele Gebäude mit acht Wohneinheiten und wie viele Gebäude mit zwölf Wohneinheiten es hat und welche Auswirkungen die Bestimmung hat. Dass die Bauwirtschaft jetzt deswegen zusammenfällt, wage ich zu bezweifeln. Diese Fragen müssten im Zweitrat noch näher erläutert werden.

Ich bitte Sie, aus dieser Sicht jetzt nicht falsche Signale auszusenden, der Kommission zu folgen und vorläufig die 40 Prozent und die "Wohngebäude mit mehr als acht Wohneinheiten" zu beschliessen, im Wissen darum, dass der Zweitrat dann hier vielleicht noch eine differenziertere Lösung vornimmt. Die Zahlen einfach von 40 auf 50 Prozent oder von acht auf zwölf Wohneinheiten zu ändern ist eigentlich nicht die Lösung des Problems.