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AB 159697

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-09-21

Wortprotokoll

Bundesrat und Nationalbank sind der Meinung, dass sie hinreichende gesetzliche Grundlagen haben, um das Zinsgeschäft der Banken zu steuern. Die SNB nimmt ihre geld- und währungspolitischen Befugnisse in alleiniger Kompetenz wahr. Sie bestimmt die Mindestreserven, sie bestimmt die entsprechende Verzinsung. Der Bundesrat seinerseits kann über Liquidität, Eigenmittel und Risikoverteilung auf das Zinsgeschäft Einfluss nehmen. Der Bundesrat braucht also die zusätzliche Kompetenz und auch die zusätzliche Flexibilität nicht, vor allem nicht auf diesem Weg.

Bundesrat und Nationalbank haben eine Task-Force eingesetzt. Diese Task-Force prüft alle möglichen Massnahmen. Diese Task-Force hat auch die Massnahme der Negativzinsen immer wieder geprüft. Herr Schelbert hat es gesagt, es gibt unterschiedliche Einschätzungen der Frage, ob ein Negativzins wirksam sein kann oder sein muss. Die Erfahrungen aus den Siebzigerjahren werden im Nachhinein nicht so beurteilt, dass die Wirkung gross war. Ein Negativzins zum jetzigen Zeitpunkt würde kaum Wirkung erzielen, umso weniger, als das Spekulationsgeschäft mit dem Schweizerfranken grösstenteils ausserhalb der Landesgrenze stattfindet. Es wäre vielleicht ein psychologisches Signal, und es würde sich dann tatsächlich auch die Frage stellen, wie wir es denn in dem Zusammenhang mit Zinsbesteuerungsabkommen mit Negativzinsen hielten.

Ich mache Ihnen also beliebt, den Antrag der Minderheit Schelbert abzulehnen und auf die Mittel, die der Nationalbank und dem Bundesrat heute zur Verfügung stehen, zu vertrauen.

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