Vollmer Peter · Nationalrat · 2000-03-06
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-06
Wortprotokoll
Es sind jetzt viele Mitglieder im Rat, die bei der ersten Behandlung des Bundespersonalgesetzes noch nicht dabei waren.
Artikel 6 gehörte zu den umstrittensten Artikeln, weil er festlegt, welches Recht zur Anwendung kommen soll. Der Nationalrat hat in der ersten Lesung, zusammen mit dem Bundesrat, einen ganz wichtigen Grundsatzentscheid gefällt: Wir sind der Überzeugung, dass das Bundespersonal weiterhin einen öffentlich-rechtlichen Status haben soll, dass es nicht einfach dem OR unterstellt werden soll, dass es, eben in Artikel 6 zum anwendbaren Recht, besondere Anforderungen zu erfüllen gilt.
Wir stritten damals darüber, wie weit die Subsidiarität des OR in Artikel 6 Sinn macht; wie weit es Sinn macht, dass überall dort, wo das Gesetz selbst nichts regelt, automatisch das OR zur Anwendung kommt. Der Rat hat entschieden. Auch die Personalverbände mussten das akzeptieren. Es war und bleibt für sie aber ganz wichtig, dass man jetzt nicht plötzlich durch die Hintertür den öffentlich-rechtlichen Status aushebelt und mehr Teile des Personals dem OR unterstellt.
Der Nationalrat hat damals sogar einen Entscheid gefällt, der weiter ging als der Entwurf des Bundesrates: Wir haben ein sogenanntes OR-Fenster eingebaut. Wir haben festgehalten, dass in bestimmten Einzelfällen - für irgendwelche Exoten, die man heute für bestimmte Managementposten in die Verwaltung oder in die Betriebe einfliegt - die Anstellung nach OR durchaus gerechtfertigt ist. Das sind Einzelfälle. Das sind Sonderfälle. Für sie kann durchaus eine besondere Art der Anstellung vorgesehen werden.
Ich finde das noch heute vernünftig. Das war auch der Beschluss dieses Rates. Wir haben dem Bundesrat also noch geholfen, ihm für die Umsetzung dieses Gesetzes ein bisschen mehr Flexibilität gegeben. Jetzt kommt der Ständerat und macht dieses Fenster noch grösser, indem er festlegt, dass der Bundesrat in begründeten Fällen ganze Personalkategorien dem OR unterstellen kann! Es ist zwar namentlich von "Aushilfspersonal, Praktikanten und im Ausland rekrutiertes und angestelltes Personal" die Rede. Aber der Bundesrat hat jetzt die Möglichkeit, durch Verordnung ganze Kategorien aus dem Bundespersonalgesetz herauszubrechen und dem OR zu unterstellen. Das ist nicht notwendig! Wir haben ja nicht mehr das starre Beamtengesetz. Wir haben keine Wahl auf Amtsdauer mehr. Wir haben - gemäss bisherigem Beschluss des Nationalrates - eine relativ flexible Lösung, die es auch möglich machen wird, für die verschiedenen Bereiche und Betriebsteile adäquate, angepasste Lösungen zu suchen. Das hat alles Platz in diesem neuen Gesetz.
Es ist völlig unverständlich, dass man jetzt beispielsweise plötzlich sagt, dass man das Aushilfspersonal dann einfach generell dem OR unterstellen kann. Denn die Grenze zwischen Aushilfspersonal und fest angestelltem Personal ist nicht so klar, sie ist fliessend: Es gibt Leute, die sind in einer ersten Phase vielleicht einmal ein Jahr als Aushilfen angestellt und werden dann später fest angestellt. Es ist völlig absurd, wenn wir jetzt für diese Aushilfen einfach generell das OR zur Anwendung bringen lassen, indem der Bundesrat diese Kompetenz erhält. Es ist ein Unsinn, dass dieser Artikel für im Ausland angestelltes Personal notwendig sei.
Es kann Ihnen jeder Jurist bestätigen, dass lokales Personal, welches beispielsweise von der Deza in Nicaragua angestellt wird, natürlich auch nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht diesem Gesetz unterstellt wird und dass es dann auch nicht - das ist ja der Trugschluss des Bundesrates - dem schweizerischen OR unterstellt werden soll. Dieses Personal wird den in diesem Land geltenden Gesetzen unterstellt, sicher nicht dem schweizerischen OR, sonst müsste es dann ja vor einem schweizerischen Gericht klagen. Das kann gar nicht die Meinung sein. Diese Überreglementierung ist dort gar nicht notwendig.
Es geht jetzt aber darum, dass wir als Nationalrat an unserem Beschluss festhalten und klar zum Ausdruck bringen, dass wir es nicht zulassen, diese Grenze zum dem OR unterstellten Personal wieder zu öffnen, sondern dass wir sagen, dass es in Einzelfällen o.k. ist - dafür haben wir diese Ausnahmebestimmungen -, aber dass es für diese weiteren Kategorien das "OR-Fenster" nicht braucht.
Ich möchte Sie wirklich bitten, auch im Interesse einer Konsolidierung und Schaffung von Vertrauen, nicht dem Ständerat zuzustimmen, sondern hier den Nationalratsentscheid zu bestätigen. Damit weiss man auch, dass das, was wir im Prinzip mit diesem Gesetz beschlossen haben, doch nicht wieder durch die Hintertür aufgeweicht wird.