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Luginbühl Werner · Ständerat · 2013-03-19

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2013-03-19

Wortprotokoll

Es geht um die parlamentarische Initiative 04.472, "Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone". Es besteht noch eine Differenz zum Beschluss des Nationalrates. Worin besteht diese Differenz?

Im Grundsatz soll über diese parlamentarische Initiative die Pensionspferdehaltung in der Landwirtschaftszone ermöglicht werden. Das heisst, dass künftig keine Unterschiede mehr zwischen eigenen und fremden Pferden gemacht werden sollen. Es kann ein Hartplatz erstellt werden; es können Umkleideräume und Sattelkammern erstellt werden. Dies ist aber nur in bestehenden Gebäuden möglich und nur, wenn eine betriebseigene Futtergrundlage besteht. Das ist die beabsichtigte Änderung.

Bei der Differenz geht es darum, ob die Kantone, was diese Öffnung betrifft, einschränkende Bestimmungen erlassen können. Wir haben uns in der Kommission noch einmal darlegen lassen, was solche einschränkende Bestimmungen sein könnten. Es könnte beispielsweise sein, dass ein Kanton reine Pensionspferdebetriebe nicht zulässt; es könnte sein, dass die Fläche des Hartplatzes, die eine Grösse bis zu 800 Quadratmetern erreichen kann, auf 500 Quadratmeter begrenzt wird. Sie ersehen daraus: Es sind sehr geringfügige Einschränkungen, welche die Kantone überhaupt erlassen könnten. Uns wurde auch dargelegt, dass die Auswirkungen in der Praxis gering wären. Es könne erwartet werden, dass - wenn überhaupt - nur wenige Kantone von diesen einschränkenden Möglichkeiten Gebrauch machten.

In diesem Sinne stellt Ihnen die Kommission den Antrag, auf die Fassung des Nationalrates einzuschwenken; dies aus zwei Gründen: Erstens scheint uns angesichts der geringen Auswirkungen eine gewisse Einschränkung des Spielraums der Kantone vertretbar. Zweitens ist aufgrund der Tatsache, dass der Nationalrat diese Bestimmung einstimmig verabschiedet hat, ein Einschwenken angezeigt.

Die Kommission stellt Ihnen den Antrag, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.