Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-17
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-17
Wortprotokoll
Wir hatten schon im Ständerat eine angeregte Diskussion über diese Motion. Es schwingen hier sehr viele Emotionen mit, und da bitte ich Sie schon aufzupassen. Es ist unbestritten, dass wir im Bereich der Netze lange Verfahren haben, sehr lange Verfahren, im Schnitt fünfzehn, sechzehn Jahre; viel zu lange, aber das gilt für alle Arten von Leitungen. Dass man mit der Motion Fournier jetzt für erdverlegte Leitungen eine Vorzugsbehandlung stipulieren soll, ist für mich vollkommen weltfremd. Wir müssen die Plangenehmigungs- und Rechtsmittelverfahren generell verkürzen, egal mit welcher Technologie, egal in welcher Art und Weise die Architektur dieses Netzes vorkommt.
Der Bundesrat hat Ihnen im Rahmen der Energiestrategie 2050 ein Element zur Beratung zugewiesen, dass wir nämlich das Rechtsmittelverfahren so verkürzen, dass man nur noch bei wesentlichen rechtsetzenden Fragen ans Bundesgericht gelangen kann. Auch das betrifft selbstverständlich alle Arten von Leitungen und nicht nur erdverkabelte.
Ein weiteres Element: Wir haben im Juni die Strategie Stromnetze gutgeheissen; der Bundesrat wird Ihnen bis in einem Jahr die entsprechende gesetzliche Anpassung in einer Vernehmlassungsvorlage präsentieren. Auch hier gibt es Ansätze betreffend Verfahren, Verfahrensdauern und auch Ansätze betreffend Erdverlegung und Freileitungen. Der zweite Buchstabe dieser Motion Fournier verlangt ja, dass die Mehrkosten für Bodenverlegungen grundsätzlich auf den Netzzuschlag überwälzt werden. Heute ist die Situation schon so, dass beim Um- oder Ausbau des Übertragungsnetzes die Überwälzung der Kosten schweizweit erfolgt. Bei Verteilnetzen hingegen ist die Überwälzung regional, weil dort die Regionen über die Art und Weise der Architektur - Erdverlegung oder Freileitung - entscheiden und entsprechend diesen demokratischen Entscheiden auch die Kosten zu tragen haben.
Ein Zuschlag auf die Übertragungskosten von Hochspannungsnetzen nur für eine bestimmte Technologie, wie ihn die Motion verlangt, ist auch völlig systemfremd, weil die Frage, was zu den anrechenbaren Netzkosten zählt, natürlich immer ganzheitlich angeschaut werden muss. Das hat nichts mit einer bestimmten Technologie zu tun.
Ich bin deshalb Ihrer Kommission sehr dankbar, dass sie den Text der Motion angepasst hat. In dieser Form lässt sie uns die Möglichkeit, diese Frage im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage, die wir gerade zimmern, nochmals zu prüfen. Ich kann Ihnen heute schon sagen, dass wir das Beurteilungsschema bei Ausschreibungen zum Höchstspannungsnetz angepasst haben, indem ein Investor grundsätzlich auf Projektstufe, d. h. auf Stufe der Gemeinde, eine Erdverkabelung und eine Freileitung präsentieren, aber auch die entsprechenden Kostenfolgen darlegen muss. Dann hat man von Anfang an die verschiedenen Varianten. Man sieht, wie es landschaftlich aussieht, man sieht aber auch die Umweltfolgen - die Erdverkabelung ist umweltpolitisch gesehen in sehr vielen Bereichen die schlechtere Lösung -, und man sieht die Kostenfolgen. Bei einer Erdverkabelung für das Hochspannungsnetz gibt es kein kleines Röhrchen, es werden Tunnels von 2 mal 2 Metern gebaut. Diese müssen bei Störungen jederzeit zugänglich sein. Es sind Eingriffe in die Landschaft. Deshalb macht es keinen Sinn, dieser Technologie den Vorzug zu geben, was die Kosten und was das Verfahren betrifft, nur weil diese Diskussion halt überall stattfindet. Für uns ist immer der ganzheitliche Ansatz unter Prüfung aller Aspekte - von den umweltpolitischen über die energiepolitischen bis zu den finanzpolitischen Fragen - entscheidend.
Wenn Sie die Motion schon nicht ablehnen, dann bitte ich Sie, wenigstens die Variante der Kommissionsmehrheit mit dem abgeänderten Text anzunehmen.