Deiss Joseph · Bundesrat · 2001-10-04
Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2001-10-04
Wortprotokoll
Ob die Schweiz ihre Neutralität beibehalten könne, fragte uns Herr Hofmann in seinem Votum vorhin. Der Bundesrat und alle Experten, die sich damit befasst haben, sind der Meinung, dass die Schweiz als Mitglied der Uno ihre Neutralität voll und ganz beibehalten kann. Auch die Praxis zeigt dies. Ich möchte hier doch noch einmal klar darlegen, dass es dem Bundesrat auch darum geht, das in unserer Bundesverfassung Verankerte voll und ganz zu wahren. Wenn wir somit dem Schweizervolk den Beitritt zur Uno empfehlen, dann ist es nicht, weil wir "koste es, was es wolle" beitreten wollen. Wir tun dies, weil wir überzeugt sind, dass es für unser Land etwas Gutes ist und dass wir das auch mit gutem Gewissen in Bezug auf unsere Bundesverfassung, insbesondere auf die Frage der Neutralität, tun können.
Es ist also doch so, dass wir der Uno-Charta treu nachleben können, ohne die Praxis, die wir bisher im Bereich der Neutralität hatten, irgendwie aufgeben zu müssen. Denn die Uno-Charta sieht ja vor, dass gerade im militärischen Bereich zum Beispiel die Sanktionen nicht Pflicht sind. Herr Wenger hat noch von den Wirtschaftssanktionen gesprochen und behauptet, sie seien mit der Neutralität nicht konform. Wir haben seit 1993 oder sogar seit dem Beginn der Neunzigerjahre sämtliche nichtmilitärischen Sanktionen der Vereinten Nationen nachvollzogen. Niemand ist auf den Gedanken gekommen, unsere Neutralität deswegen infrage zu stellen.
Die Empfehlung Brändli wirft in der Tat die Frage auf, weshalb zwei Stellungnahmen des Bundesrates existieren. Ich habe den ganzen Text - also die zwei Zeilen des Wortlautes der Empfehlung, wenn ich so sagen kann, und dann die Begründung - erneut durchgelesen. Ich muss gestehen: Als ich am Ende der Begründung angekommen bin, habe ich mir an den Kopf gegriffen und gesagt: Er verlangt ja genau das, was wir tun. Wieso werden wir uns nicht einig? Da gab es ein Wort oder zwei: Wenn Sie das Wort "Vorbehalt" im formellen oder juristischen Sinn auffassen, würde das bedeuten, dass wir in der Charta irgendwie einen Artikel ausnehmen, den wir nicht übernehmen möchten. Im strengen Sinne wäre das ein solcher Vorbehalt. In diesem Sinne ist der Passus unserer ersten Stellungnahme zu verstehen, der zu Kritik oder gar zu Entsetzen Anlass gab, wie ich gehört habe.
Herr Hofmann, ich versuche nicht, Sie in letzter Minute noch für die morgige Abstimmung zu "bekehren". Ich bedaure aber, dass Sie sich - aufgrund der aufflackernden Hoffnung in der Sommersession - noch nicht zu einem Ja durchringen können, zumal wir uns in unserem Beitrittsgesuch klar auf unsere Bundesverfassung berufen werden.
Ich möchte vielleicht noch jenen, die zu Beginn der Debatte auch auf die Frage der Souveränität eines Landes hingewiesen haben, doch Artikel 2 der Uno-Charta in Erinnerung rufen: "Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder." Die Uno ist also nicht da, um die Souveränität der Staaten zu beeinträchtigen oder zu reduzieren, sondern sie gibt sich auch zum Ziel, die Souveränität ihrer Mitglieder zu wahren. Wir werden also - unter Berufung auf unsere Verfassung - unter anderem sagen, dass die Bundesversammlung und der Bundesrat die zur Wahrung der Neutralität des Landes erforderlichen Massnahmen zu treffen haben.
Die Schweiz ist ein neutraler Staat, dessen Status im Völkerrecht verankert ist. Für die Uno ist die Neutralität eines Mitgliedstaates mit den Verpflichtungen der Uno-Charta vereinbar und stellt einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Uno dar. Die Schweiz bleibt auch als Mitglied der Organisation der Vereinten Nationen neutral. Wir sind der Überzeugung: Wenn der Sicherheitsrat auf Antrag des Generalsekretärs und dann die Generalversammlung über den Beitritt der Schweiz befinden werden, können sie das nicht tun, ohne sich gleichzeitig dieser Tatsache bewusst zu sein. Deshalb sind wir auch überzeugt, dass dies die zusätzliche Sicherheit sein soll, dass wir - für diejenigen, die das Gefühl haben, es könnte dann in der Uno-Charta noch irgendetwas [PAGE 680] "begraben" sein - ganz klar als neutraler Staat in die Uno eintreten. Wir wollen also weder - die Formel ist zwar schön, Herr Wenger - opportunistisch Schlitten fahren, noch mit dem Volk "Versteckis" spielen. Wir wollen das klar auf dem Tisch haben. Das wird in den kommenden Wochen zur Verfügung stehen. Aber ich glaube, wir müssen jetzt zuerst das Parlament seine Arbeit fertigstellen lassen.
Das heisst, Herr Hofmann: Morgen kräftig dem Uno-Beitritt der Schweiz zustimmen!