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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-17

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-17

Wortprotokoll

Es geht ja in Artikel 2 generell um Begriffe, um Definitionen. Hier geht es um den Begriff des biogenen Treibstoffes. Der Bundesrat wird also eine Liste der Treibstoffe zusammenstellen, die biogener Natur sind, d. h. Bioethanol, Biodiesel, Biogas, Biomethanol usw. Hier argumentiere ich gerade umgekehrt wie Herr Wasserfallen: Ob nämlich ein biogener Treibstoff im Inland oder im Ausland produziert wird, spielt keine Rolle für die Definition. Ein biogener Treibstoff ist in Deutschland und in der Schweiz genau dasselbe, es ist eine internationale Definition. Unterschiede kann es aber darin geben, wie die Länder diese Treibstoffe behandeln und zulassen und was für Kriterien für Steuererleichterungen sie festlegen. Da bin ich mit Ihnen völlig einverstanden, dort entsteht der Aufwand.

In Artikel 2 geht es nur um die Begriffe. Wenn man hier der Minderheit folgt, ist er deshalb nur schwer interpretierbar: Sie haben dann einen biogenen Treibstoff und müssen noch zusätzliche Kriterien oder eine zusätzliche Methodik heranziehen, damit er die einheimische Produktion nicht benachteiligt. Bei einem biogenen Treibstoff aus Brasilien müsste demnach bewertet werden, ob er die Produktion in Brasilien oder jene in der Schweiz benachteiligt. Hier müsste es um die Verhältnisse in Brasilien gehen, weil er ja nicht bei uns produziert wird. Für uns ist es also ein falscher Ansatz, solche Bestimmungen in Artikel 2 anzufügen, wo es um die Definitionen geht.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.

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