Jans Beat · Nationalrat · 2013-09-17
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-17
Wortprotokoll
Hier geht es um die Frage, welche biogenen Treibstoffe denn steuerbefreit werden.
Die Kommission hat hier - und das scheint unbestritten - neue Kriterien eingeführt. Nicht steuerbefreit werden sollen Produkte, die erhebliche zusätzliche Umweltprobleme schaffen, und Produkte, die auf kohlenstoffreichen Flächen angebaut werden. Zu Deutsch heisst das Wald oder Moore, wo eben in grossen Mengen CO2 freigesetzt wird, wenn man diese Flächen rodet oder umwidmet. Ein weiteres Element ist, dass man auch die Ernährungssicherheit berücksichtigen kann. Der Bundesrat kann das tun und soll dabei internationale Standards berücksichtigen.
Die Minderheit II (Girod) will nun gemäss Absatz 1 Buchstabe f, dass der Bundesrat in jedem Fall die Ernährungssicherheit obligatorisch berücksichtigen muss. Der Antrag der Minderheit I (Parmelin) wurde zurückgezogen - vielen Dank, Herr Parmelin! Eine andere Minderheit Parmelin will Absatz 3 ganz streichen: Die Ernährungssicherheit soll kein Kriterium sein bei der Frage, ob Treibstoffe steuerbefreit werden oder nicht.
Die Mehrheit der Kommission unterstützt den Antrag mit dieser Kann-Formulierung, der Ihnen vorliegt. Immerhin ist das ein wichtiges neues Element, dass man dem Bundesrat diese Möglichkeit gibt. Man sagt aber, und das aus pragmatischen Gründen, dass man hier internationale Standards berücksichtigen wolle, weil es natürlich in der Umsetzung nicht ganz einfach ist zu beurteilen, ob eine bestimmte Anbaufläche nicht eine andere Anbaufläche, die für die Ernährung gedacht war, konkurrenziert. Diese internationalen Standards gibt es, Herr Binder! Ihre Frage, was eigentlich mit "internationalen Standards" gemeint sei, ist sehr wohl berechtigt. Es gibt eine private Initiative, den Round Table on Sustainable Biofuels, und da gibt es bereits Kriterien, die auf internationaler Ebene anerkannt sind. Diese befinden sich jetzt im Praxistest. Es gibt also diese internationalen Bestrebungen, um wirklich klare Standards und Kriterien zu schaffen. Diese beruhen auf einem sogenannten Food Security Assessment. Das heisst, dass bei grossen Projekten von Fall zu Fall abgeklärt wird, was das für die Ernährungssicherheit des betroffenen Landes heisst. Wir meinen, dass das eine gute Stossrichtung ist, die dann, wenn sie einmal praxistauglich angewendet wird, hier beigezogen werden könnte.
Der Antrag der Minderheit Parmelin will hingegen, dass wir in dieser Frage der Steuerbefreiung die Ernährungssicherheit nicht, in keinem Fall berücksichtigen, was wir von der Mehrheit nicht nachvollziehen können. Wir meinen, dass es richtig sei, die Ernährungssicherheit zu berücksichtigen, dass es richtig sei, dass die Nahrungsmittel eben in den Bäuchen der Menschen landen und nicht in ihren Tanks. Es ist ethisch richtig, dass man hier gerade bei der Steuerbefreiung auf dieses Kriterium achtet, soweit es sich umsetzen lässt.
Die Kommissionsmehrheit kommt eben zum Schluss, dass hier ein pragmatischer Vorschlag vorliegt, eine Kann-Formulierung mit internationaler Ausrichtung, und dass das der richtige und gangbare Weg ist.