Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-03-06
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-03-06
Wortprotokoll
Im Unterschied zu vorher habe ich für den Antrag oder für das Anliegen des Antrages Spielmann viel Verständnis. Es ist ja gerade eines der Ziele dieses neuen Gesetzes, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitsmarktfähig zu erhalten oder es ihnen zu ermöglichen, auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu sein: d. h. Anpassungen an neue Herausforderungen, Weiterbildung usw. Aber gerade deswegen haben wir an wichtigerer Stelle, nämlich bei den Massnahmen, die dieses Gesetz den Arbeitgebern vorschreibt - in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b, Herr Beck hat das eben auf Französisch zitiert -, genau das festgeschrieben, was Herr Spielmann eigentlich mit seinem Antrag will: die persönliche und berufliche Entwicklung, die Weiterbildung, die Motivierung und die vielseitige Einsetzbarkeit.
Zum Antrag Spielmann: Wir könnten an sich mit den beiden vorgeschlagenen Formulierungen leben; es ist kein qualitativ grosser Unterschied, aber die Formulierung des Ständerates ist konziser, wie das Herr Weyeneth gesagt hat.
Im Interesse der Bereinigung der Differenzen empfehle ich Ihnen, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Der Antrag Spielmann ist aus der Zielsetzung heraus, die er hier erklärt hat, nicht nötig.