Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-09-25
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-09-25
Wortprotokoll
Die Fraktion der Grünen beantragt Ihnen, auf das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Zusammenarbeit bei der Anwendung von Wettbewerbsrechten einzutreten und ihm zuzustimmen.
Die Ausgestaltung des Wettbewerbsrechts ist in der EU sehr ähnlich wie in der Schweiz. Das Abkommen erlaubt den Wettbewerbsbehörden bei grenzüberschreitendem wettbewerbswidrigem Verhalten den Austausch von Informationen. Nur schon voneinander zu wissen, dass zu einem bestimmten Fall Untersuchungen stattfinden, ist wichtig. Mit dem Amtshilfeabkommen kann eher gewährleistet werden, dass die Behörden bei einem gleichen Verstoss dann auch gleich entscheiden. Das hängt eng mit dem Ergebnis einer Untersuchung zusammen.
In der Kommission hat der Bundesrat das Beispiel der Libor-Manipulationen erwähnt. Dort haben Banken auf internationaler Ebene über längere Zeit mafiaähnlich Absprachen über einen wichtigen Zinssatz getroffen, der angeblich vom Markt bestimmt werde; wir wissen es jetzt besser. Die WAK hatte sich indessen bereits an einer früheren Sitzung informieren lassen, insbesondere auch über das Vorgehen der Behörden. Schon damals war die Kommission auf die Doppelspurigkeiten in diesen Verfahren aufmerksam geworden. In der Botschaft des Bundesrates finden sich im Übrigen weitere Beispiele.
Wichtig ist für uns Grüne, dass im Abkommen bestimmt ist, dass nur die Behörde, die die Informationen erhält, diese auch verwenden darf - und auch das nur, um das Wettbewerbsrecht durchzusetzen. Zwar muss die EU den Mitgliedländern gewisse Informationen zuleiten. Diese dürfen sie aber nicht veröffentlichen oder in eigenen Verfahren verwenden. Das gilt auch umgekehrt: Informationen, die die EU an die Mitgliedländer gibt, dürfen deren Behörden nicht von sich aus an die Schweiz weitergeben. Vertraulichkeit ist wichtig, die Datenschutzbestimmungen müssen eingehalten werden. Das garantiert das Abkommen.
Von uns Grünen wurden zur Vorlage noch aus anderen Gründen zuerst Fragezeichen gemacht. Wir vermuteten eine enge Verbindung zur laufenden Revision des Kartellgesetzes. Bundesrat und Verwaltung haben aber in der Kommission diese Zweifel ausräumen können. Es scheint klar, dass die im Abkommen vereinbarte Zusammenarbeit nicht an eine bestimmte Ausformung des Kartellrechts gebunden ist, sondern sowohl mit dem geltenden Recht wie mit dem Revisionsentwurf zum Tragen kommen kann.
Die Zusammenarbeit zwischen Weko und EU-Wettbewerbsbehörde ist nicht in jedem Fall obligatorisch. Sie ist abhängig vom Schutzbedarf der Informationen. Umgekehrt soll unter bestimmten Bedingungen zur Förderung einer Untersuchung auch der Austausch von vertraulichen Informationen möglich sein. Unabdingbar ist indessen, dass die beiden Behörden die gleichen oder zusammengehörige Fälle bearbeiten.
Man kann sich fragen, ob der jetzige Zeitpunkt der richtige für dieses Abkommen sei, steht doch die Schweiz mit der EU in verschiedenen Fragen, insbesondere Steuerfragen, in Verhandlungen. Aufgrund unserer Beurteilung würde die Schweiz mit einem vorläufigen Verzicht auf die vorliegende Amtshilfevereinbarung nichts gewinnen. Vieles deutet darauf hin, dass der Nutzen für die Schweiz eher grösser ist als für die EU. Namentlich ist mit grösseren Mengen an Informationen an die Schweiz zu rechnen. Die Auswirkung auf andere, noch laufende Verhandlungen dürfte gering und unerheblich sein. Im Weiteren würde eine Verschiebung am ehesten Kartellen nützen, die sich über rechtliche Wettbewerbsbeschränkungen hinwegzusetzen suchen. Das liegt nicht im Interesse der schweizerischen Volkswirtschaft.
In der Kommission wurde die Frage aufgeworfen, ob der Weko beim Informationsaustausch nicht ein zu grosses Ermessen zugestanden werde. Die Verwaltung hat in einem Zusatzbericht aufgezeigt, dass die Regeln für den Informationsaustausch im Abkommen klar sind und dass das Ermessen der Weko keiner weiteren Einschränkung bedarf - weder im Gesetz noch in der Verordnung. Es braucht keine noch verbindlicheren Vorgaben.
In diesem Sinne empfehlen wir Grünen, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.