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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-09-25

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-25

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen. Ich tue das nicht mit der Begründung, dass wir ohnehin immer wieder solche Überprüfungen vornehmen, sondern ich tue es aus anderen Gründen.

Sie wissen, dass der NFA am 1. Januar 2008 umgesetzt wurde. Wir hatten an der Entflechtung der Aufgaben des Bundes und der Aufgaben der Kantone zehn Jahre lang gearbeitet. Vor fünfzehn Jahren wurde die Entflechtung von 21 Aufgaben vorgeschlagen; 17 vollständige Entflechtungen haben wir umgesetzt. Auch haben wir zusammen mit den Kantonen verschiedene Verbundaufgaben definiert. Das gilt seit 2008. Man kann heute nicht sagen, man habe bereits Erfahrung mit diesen Verbundaufgaben, aber man kann danach fragen, wie damals die Situation war und warum solche Entflechtungen damals möglich waren. Man diskutierte ein Gesamtkonzept, ein Paket mit verschiedenen Aufgaben, und gleichzeitig eine Neuordnung des Finanzausgleichs. Nur in diesem Kontext - mit einer Neuordnung und einer effizienteren Gestaltung des Finanzausgleichs auf der einen Seite sowie einer Neuzuordnung der Aufgaben auf der anderen Seite - war das Projekt überhaupt umsetzbar. Wenn man jetzt hingehen und allein den Bereich der Verbundaufgaben überprüfen würde - ohne Kontext, ohne andere Bereiche -, hätten wir kein Gesamtpaket mehr. Wir können die Diskussion, das kann ich Ihnen sagen, nicht allein auf Bundesebene führen, es bräuchte vielmehr eine intensive Diskussion mit den Kantonen. Eine solche Diskussion wäre nicht einfach. Nach fünfzehn Jahren NFA-Diskussion kann ich Ihnen sagen, dass in Bezug auf die Frage, was weiterhin eine Verbundaufgabe sein solle und was nicht, die Meinungen im Detail definitiv auseinandergehen.

Wir sind der Auffassung, dass man die Unternehmenssteuerreform III jetzt nicht mit einer Neuauflage des NFA, sozusagen einem NFA 2, belasten sollte. Es ist der falsche Moment. Wir sind der Auffassung, dass wir die [PAGE 1623] Unternehmenssteuerreform III unabhängig vom Finanzausgleich diskutieren und durchführen müssen. In der Folge müssen wir aber möglicherweise die Zuteilung der Aufgaben noch einmal überprüfen; da habe ich mich immer offen gezeigt.

Ich sage Ihnen eines: Wenn Sie sich nur schon bei allen Projekten, die Sie im Rat diskutieren, immer wieder an das Subsidiaritäts- und an das Äquivalenzprinzip erinnern und dementsprechend handeln und abstimmen, werden wir weniger Aufgabenverflechtung und weniger Verbundaufgaben haben. Ich werde Ihnen bereits im Rahmen des zweiten Wirksamkeitsberichtes zeigen können, was für verschiedene Beschlüsse - seien es Beschlüsse der Kantone, seien es Beschlüsse des Parlamentes - eigentlich in die falsche Richtung gehen, nämlich hin zu mehr Verbundaufgaben als ursprünglich geplant.

Ich möchte Sie bitten, jetzt keinen solchen Beschluss zu fassen. Warten Sie auf den zweiten Wirksamkeitsbericht, warten Sie auf die Vorschläge zur Unternehmenssteuerreform III. Wenn Sie dann immer noch die jetzt geäusserte Auffassung haben, können wir gerne ein weiteres Projekt anhängen. Dabei wird es sich allerdings, das kann ich Ihnen sagen, um ein langjähriges Projekt handeln.

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