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Schwaller Urs · Ständerat · 2014-03-06

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-06

Wortprotokoll

Der Rückweisungsantrag verlangt ausdrücklich, dass die Finanzkommission nach dem Vorliegen des Wirksamkeitsberichtes nochmals zur Motion Stellung nimmt. Das wird in einigen Wochen der Fall sein können. Unter dieser Prämisse, dass die Motion in der Sommersession behandelt werden muss, kann ich, wenn auch ohne Begeisterung, dem Ordnungsantrag bzw. Rückweisungsantrag zustimmen. Begeisterung wird ja hier nicht immer verlangt.

In der Sache lehne ich die Motion klar ab: Eine neue Aufgabenüberprüfungsübung, die wiederum Jahre in Anspruch nehmen wird - die letzte hat über zehn Jahre gedauert -, wird vor allem auch andere Grossprojekte verzögern; ich denke gerade an die Unternehmenssteuerreform und ihre Finanzierung. Nachdem dies gesagt ist: Wenn wir die Motion im Juni behandeln, und da sind wir als Finanzkommission in der Pflicht, können wir dem Ordnungsantrag heute zustimmen.

Erlauben Sie mir eine Schlussbemerkung: Statt neue Grossübungen wie die vorgeschlagene zu starten, müssten wir eigentlich bei uns beginnen und nicht in jeder Session neue Verbundaufgaben schaffen. Das wäre eigentlich der Beginn, um eine klarere Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zu erhalten. Aber das werden wir dann im Juni diskutieren.

Unter dieser Voraussetzung kann man die Motion in der Finanzkommission zusammen mit dem Wirkungsbericht diskutieren. Auch wenn das ein Ordnungsantrag ist, kann die Bundesrätin sagen, wann sie den Wirkungsbericht vorlegen wird. Aber es müsste möglich sein, im Juni darüber zu diskutieren.