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Eder Joachim · Ständerat · 2014-03-06

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-06

Wortprotokoll

Gerne begründe ich Ihnen meinen schriftlich vorliegenden Ordnungsantrag.

Die vom Nationalrat am 25. September 2013 mit 111 zu 72 Stimmen angenommene Motion beauftragt den Bundesrat, eine Analyse aller Verbundaufgaben zwischen Bund und Kantonen vorzunehmen und für jede Verbundaufgabe zu untersuchen, ob die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen noch zweckmässig ist. Der Bundesrat führt in seiner ablehnenden Stellungnahme aus, dass vor Einführung des [PAGE 89] NFA im Jahre 2008 bereits zahlreiche Aufgabenentflechtungen realisiert worden seien. Eine Analyse dieser Entflechtungen werde im zweiten Bericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs vorgenommen, weshalb es verfrüht sei, weitere Aufgabenentflechtungen zu prüfen, noch bevor die Ergebnisse der Vernehmlassung zum zweiten Wirksamkeitsbericht vorlägen. Der Bundesrat befürchtet zudem, dass mit dem Anliegen der Motion die Einführung der Unternehmenssteuerreform III gefährdet werden könnte.

Auch nach Meinung der Finanzkommission unseres Rates kommt diese Motion zu einem ungünstigen Zeitpunkt, da sie, wie gesagt wurde, mit dem für dieses Jahr vorgesehenen Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich kollidiere. Nach Auffassung der Kommission lasse sich erst beurteilen, ob hier Handlungsbedarf bestehe, wenn die Schlussfolgerungen des Wirksamkeitsberichtes, die Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat 12.3412 sowie die entsprechenden Stellungnahmen der Kantone vorlägen.

Der Bundesrat und die Finanzkommission führen bei ihrer Ablehnung also nicht materielle Gründe auf, sondern erwähnen besonders den ungünstigen Zeitpunkt der Motion. Dies veranlasste mich, den vorliegenden Ordnungsantrag einzureichen. Ich denke, wir sollten tatsächlich den Wirksamkeitsbericht abwarten und unserer Finanzkommission die Gelegenheit geben, anschliessend die notwendige Beurteilung vorzunehmen. Wir vertreten hier im Ständerat ja die Kantone. Die Motion hat zweifellos ein wichtiges staatspolitisches Thema zum Inhalt. Allein schon aus diesem Grund verdient sie eine vertiefte Auseinandersetzung, aber eben erst dann, wenn die notwendigen Grundlagen vorliegen.

Ich bitte Sie deshalb, meinen Ordnungsantrag zu unterstützen.