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Freitag Pankraz · Ständerat · 2012-09-13

Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-13

Wortprotokoll

Der NFA - da bin ich gleicher Meinung - ist eine wesentliche Komponente für den Zusammenhalt unseres Landes. Da sind natürlich beide Seiten zu beachten, die Geber wie auch die Nehmer. Sie wissen es, ich bin Vertreter eines Nehmerkantons. Mein Kanton würde übrigens sogar von der Lösung "Schwyz", wie sie hier vorliegt, profitieren. Trotzdem unterstütze ich im Moment das Anliegen nicht.

Wir haben im letzten Jahr entschieden - und das nach ausgiebigen Diskussionen, es ist nicht so, dass wir jetzt das erste Mal diskutieren, damals war ein prominenter Vertreter der anderen Seite mein Tischnachbar -, mit Änderungen zuzuwarten, bis der nächste Wirksamkeitsbericht vorliegt. Das ist im Jahr 2015. Jetzt sind wir noch nicht im Jahr 2015. Wenn wir auf dieser Linie bleiben wollen, dürfen wir im Moment dieser Standesinitiative Schwyz keine Folge geben. Aber in dieser Problematik sind ernsthafte Anliegen auch ernsthaft anzuschauen. Wenn ich die Belastung des Kantons Schwyz in diesem speziellen Fall anschaue, dann sehe ich, dass das durchaus eine ernsthafte Frage ist, weshalb ich hier auch Verständnis habe.

Ich möchte aber jetzt auch noch schnell diesen Teil des Finanzausgleichs ein bisschen einordnen: Der gesamte Finanzausgleich in unserem Land im Jahr 2012 umfasst knapp 4,7 Milliarden Franken, die ausgetauscht und verteilt werden. Zwei Drittel dieses Geldes kommen vom Bund. Gelegentlich wird gesagt, der eine Kanton bekomme pro Kopf der Bevölkerung soundso viel Geld und der andere bezahle pro Kopf soundso viel Geld. Gerade in diesem Zusammenhang scheint es mir wichtig, nicht zu vergessen - ich sage es noch einmal -: Zwei Drittel des Geldes beim Finanzausgleich kommen vom Bund, und zum Bund gehören alle Kantone, da sind gewissermassen alle auf der Geberseite.

Das Schwyzer Anliegen betrifft den Ressourcenausgleich. Das ist ein Teil des grössten Gefässes in diesem ganzen System, also der horizontale Ressourcenausgleich zwischen den Kantonen. Da sprechen wir von etwa 1,45 Milliarden Franken. Das ist etwas weniger als ein Drittel. Weil genau in diesem Bereich Geld von starken Kantonen an schwache umverteilt wird, finde ich es gut, dass die Kantone selbst hier auch angefragt werden. So hat denn Ihre Kommission beschlossen, die Standesinitiative abzulehnen, mit dem Hauptargument, dass das unserer Linie entspricht. Wir warten jetzt wirklich, bis dieser nächste Wirksamkeitsbericht und damit genauere und bessere Zahlen vorliegen. Wir haben es ja gesagt und geschrieben, nicht hin und her, sondern vorläufig nur von der Finanzkommission an den Bundesrat, an die Konferenz der Kantonsregierungen, an die Finanzdirektorenkonferenz. Wir haben die Bitte geäussert, dieses Anliegen - und übrigens von mir aus allenfalls [PAGE 730] andere, es gibt ja in dem Zusammenhang noch andere Gedanken - bereits im Zusammenhang mit der Erarbeitung dieses kommenden Wirksamkeitsberichtes zu berücksichtigen. Damit ist auch die Idee verbunden, jetzt nicht bis 2015 zu warten und mit weiteren Gedanken erst dann zu beginnen. Das heisst auch, dieses Anliegen wird, mindestens nach meiner Lesart, nicht, wie es, so glaube ich, gesagt wurde, unter den Teppich gekehrt. Da wäre dann wahrscheinlich die Meinung, dass es nie mehr hervorkommt. Vielmehr ist damit sichergestellt, dass es wieder auf unseren Tisch kommt, eben quasi im Zusammenhang mit dieser Gesamtsicht. Das scheint mir schon wichtig, weil der Finanzausgleich zusammen mit der neuen Aufgabenteilung ein feinaustariertes Ausgleichssystem in diesem Land ist, das sich übrigens bisher auch nach der Meinung der Konferenz der Kantonsregierungen als Ganzes bewährt. Man kann schon sagen, dass gewisse Ziele erreicht werden. Bei anderen ist das noch nicht klar sichtbar. Und es ist eben noch etwas zu früh.

Weil das System doch relativ komplex und fein austariert ist, ist es auch wichtig, dass man Änderungen gut prüft. Aber noch einmal: Ich bin der Meinung, dass auch Änderungen in diesem System möglich sein müssen.

Dabei gilt es, so scheint mir, noch etwas ganz Wichtiges zu beachten: Man kann in einem vorgegebenen Rahmen, aufgrund von Kennzahlen, auch berechnen, wer dann wieder wie viel zahlen soll, und damit auch, wer wie viel erhält. Aber die entscheidende Frage in diesem System ist, wo man den Rahmen absteckt. Ich erwähne drei Stichworte: Es wird gelegentlich gesagt, man sollte die Wasserzinsen da mitnehmen; ich könnte Ihnen gut begründen, warum es falsch wäre, das zu tun. Wir könnten aber auch sagen, es gibt Agglomerationsprogramme bei der Verkehrsinfrastruktur, welche ja den städtischen Regionen zugutekommen, was in diesem Ausgleichssystem nicht mitberücksichtigt wird. Es gäbe noch weitere Fragen, bei denen man sich überlegen kann, ob jetzt etwas mit einbezogen wird oder nicht: Wir haben dann wieder eine Bildungsdebatte. Wir wissen ja, dass grosse Bundesmittel zum Beispiel in den ETH-Bereich fliessen. Da kann man sagen, dass beispielsweise mein Kanton aktuell zwar den Präsidenten des ETH-Rates stellt, aber sonst, mindestens direkt, von diesen Mitteln nicht allzu viel kriegt. Am Schluss sind das aber immer politische Fragen.

Es ist eine ganz wesentliche Frage, wo man bei diesem ganzen System den Rahmen zieht. Weil das so ist - noch einmal! -, müssen diese Fragen auch gut vorbereitet und überlegt sein. Die Aufnahme des Themas im nächsten Wirksamkeitsbericht, gemäss Brief der Kommission, entspricht genau dem, was ich gesagt habe. Dann hat man auch konkrete Zahlen und noch etwas verlässlichere Angaben über die bisherigen Auswirkungen. Dann kann man auf dieses Thema eingehen. Für eine sofortige Zustimmung zur Initiative fehlt jetzt die saubere Basis.

Ich beantrage Ihnen mit der grossen Mehrheit der Kommission, der Standesinitiative im Moment keine Folge zu geben.