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Germann Hannes · Ständerat · 2012-09-13

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-13

Wortprotokoll

Ich kann noch zum Einwand von Herrn Rechsteiner etwas anfügen: Irgendjemand muss diese Dokumentation während den zweiten 50 Jahren führen, und wer soll das denn sein, wenn nicht der [PAGE 720] Bund? Die Liquidationserlöse gehen ja an den Bund, also müssen dort auch die Ansprüche geltend gemacht werden. Diese verwirken ja gegenüber der Bank nach den erwähnten 62 Jahren. Ich überlasse es Ihnen, das zu entscheiden.

Wir waren uns in der Kommission einig, dass der Nationalrat hier mit den doppelten 50 Jahren massiv über das Ziel hinausgeschossen hat. Wenn sich der Nationalrat noch einmal mit der Differenz auseinandersetzen muss, könnte er dann immer noch die Frist für die Banken entsprechend verkürzen. Das wäre möglicherweise ein Vermittlungsvorschlag, aber heute schlage ich Ihnen vor, sich hier wirklich dem Bundesrat anzuschliessen und bei diesen 50 Jahren zu bleiben, was den Anspruch betrifft.

Noch ein Wort: Herr Rechsteiner, Sie haben zuvor Kollege Kaufmann erwähnt. Er hat offenbar von einem speziellen Fall, der eine Firma betrifft, berichtet. Ich bin mir aber, wenn ich das lese, nicht so sicher, ob es sich wirklich um einen Fall von nachrichtenlosen Vermögen handelt. Der Anspruchsteller ist mindestens bekannt, also weiss ich nicht, ob das Vermögen dann nachrichtenlos ist. Ich kenne den Fall nicht genau. Aber das hat im Nationalrat dann zu dieser Situation geführt. Es hat ein Zufallsergebnis von 88 zu 86 Stimmen gegeben. Dadurch ist eben eigentlich die "falsche" Lösung herausgekommen.

Ich bitte Sie also um Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates, dann kann sich der Nationalrat nochmals mit der Problematik befassen und definitiv sagen, was er will.

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