Minder Thomas · Ständerat · 2012-09-13
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-13
Wortprotokoll
Auch mit 19 Prozent Eigenkapital - wohlverstanden risikogewichtet, mit 9 Prozent Cocos unterlegt und erst 2018 wirksam - können die Grossbanken noch [PAGE 722] immer viel Blödsinn machen und ihr Unternehmen in den Konkurs führen. Neuester Blödsinn - und das ist eine geradezu höfliche Wortwahl - sind die Manipulationen rund um den Libor-Leitzinssatz. Es vergeht kein Jahr ohne neue Hiobsbotschaften im Bankingbereich. Wenn die "Too big to fail"-Vorlage zum Ziel hatte, den Worst Case zu vermeiden, dass ein Finanzinstitut durch seinen Konkurs der Schweizer Volkswirtschaft einen grossen Schaden zufügt, so hat diese Vorlage das Ziel klar verfehlt. Wenn wie im Fall UBS London eine Handvoll Mitarbeiter im sogenannten Delta One Office 2 Milliarden Franken Verlust machen kann, läuten bei mir die allergrössten Alarmglocken. Wenn ich diesen Vorfall im zeitlichen Kontext betrachte und feststelle, dass es sich um das gleiche Institut handelt, welches erst kurz zuvor mit 68 Milliarden Franken Staatshilfe vor dem Konkurs gerettet werden musste, läuten diese Alarmglocken bei mir 24 Stunden am Tag.
Experten sind zum Schluss gekommen, dass die nichtabgesicherte Tradingsumme im Fall UBS etwa bei 10 Milliarden Franken lag. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen, dass diese Katastrophe im risikobehafteten Eigenhandel passierte. Ich könnte es noch pointierter ausdrücken: Um im UBS-Casino 2 Milliarden in den Sand zu setzen, braucht es 10 Milliarden als Spielsumme. Wohlverstanden, diese Spielsumme finanziert die Nationalbank fast zinsfrei bei einem Libor nahe bei null. Es ist irrelevant, ob der Verlust durch kriminelle Einzeltätermachenschaft, Nichtkontrolle der Risiken, technisches Versagen des Computersystems oder sogar durch Force majeure erzielt wurde. Was auch immer die Ursache gewesen ist, für die Berechnung oder Sicherheit des Eigenkapitals ist sie irrelevant.
Die "Too big to fail"-Vorlage ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Doch, wie gesagt, stand eigentlich am Anfang der politischen Überlegungen die Zielsetzung, dass eine systemrelevante Bank die Schweizer Volkswirtschaft nie in Mitleidenschaft ziehen darf. Das Hauptziel kann mit dem vorliegenden Bundesbeschluss nicht erreicht werden. Er regelt die Eigenmittel, nicht aber die Auswirkungen eines allfälligen Konkurses, insbesondere nicht die Auswirkungen auf die KMU-Landschaft und uns Schweizer Bürger. Was es bräuchte, wäre die Einführung eines Trennbankensystems à la Glass-Steagall Act. Diese amerikanische Gesetzgebung erzwang 1932 nach der Grossen Depression eine institutionelle Trennung zwischen dem Einlagekreditbusiness und dem Wertpapiergeschäft oder, im Businessjargon ausgedrückt, zwischen dem Investmentbanking und dem Commercial Banking. Nach über 65 Jahren Gültigkeit wurde der Glass-Steagall Act, übrigens von zwei US-Senatoren kreiert, 1999 aufgehoben. Die Folge kennen wir: Das ist die Finanzkrise.
Ich persönlich würde noch einen Schritt weiter gehen als das Trennbankensystem. Mein Modell sähe drei Einheiten, nicht nur zwei, vor: Investmentbanking, Commercial Banking und Private Banking. Natürlich müssten die drei Gesellschaften eigenständig und separat geführt werden, ohne dass eine Holding oder Muttergesellschaft in Solidarhaftung tritt. Dieser Lösungsansatz hätte den Vorteil, dass das Risiko auf drei Schultern verteilt wäre. Beim Konkurs einer Einheit wären die Folgen für die Schweizer Wirtschaft abschätzbar und tragbar.
Schon bald dürfen wir uns nochmals mit dem Trennbankensystem auseinandersetzen, denn die Motion 11.3857 ist in der Pipeline. Ich werde sie unterstützen, denn nach meiner Analyse genügen die "Too big to fail"-Vorlage und diese Anlagevorschriften nicht, sie gehen für mich eindeutig zu wenig weit.