Fetz Anita · Ständerat · 2012-09-13
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-13
Wortprotokoll
Die Finanzmarktaufsicht "trägt ... zur Stärkung des Ansehens ... des Finanzplatzes Schweiz bei". Sie finden dieses Zitat im Zielartikel des Finanzmarktaufsichtsgesetzes. Ich zitiere ferner aus dem Bankengesetz, aus dem Abschnitt über die Bewilligungserteilung, wonach [PAGE 726] eine Bewilligung nur erteilt wird, wenn "die mit der Verwaltung und Geschäftsführung der Bank beauftragten Personen ... Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten".
Heute sind wir offensichtlich so weit, dass es zur Stärkung des Ansehens des Finanzplatzes Schweiz beiträgt, wenn ausserhalb jeglicher Amts- und Rechtshilfe Tausende Mitarbeiterdaten von Banken direkt an die USA geliefert werden, wenn also die Mitarbeiter, wie der Chefredaktor der "NZZ" beklagt, von ihren Arbeitgebern verraten und verkauft werden, nach dem Motto: Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen. Heute sind wir so weit, dass solche Datenlieferungen ganz offenkundig zu einer einwandfreien Geschäftsführung gehören sollen. Das ist doch sehr erstaunlich.
Heute sind wir offenbar auch so weit, dass Bankenspitzen selbst entscheiden können, wann ein "überwiegendes öffentliches Interesse" als Rechtfertigungsgrund besteht, nämlich dann, wenn es um ihre eigenen Interessen geht; und das, nachdem man in den letzten Jahren den Eindruck nicht losgeworden ist und aufgrund der Verzögerung der Weissgeldstrategie auch nicht loswird, dass das Kerngeschäft darin besteht, steuerunehrlichen Kunden zu helfen. Das Geschäft mit versteuernden Kunden muss offenbar erst noch entdeckt werden. Sogar der Anwaltsverband warnt unterdessen, dass auf diese Art scheibchenweise Grundlagen des Rechtsstaates verlorengehen können.
Insofern kann ich mit der bundesrätlichen Antwort nicht zufrieden sein. Gleichzeitig habe ich durchaus ein gewisses Verständnis für den Bundesrat, der sich hier überaus zurückhaltend gibt und sagt, das sei allein Sache der betroffenen Banken. Natürlich stimmt das bei isolierter Betrachtung: Nicht der Bundesrat hat steuerunehrliche Kunden betreut, nicht der Bundesrat muss die versteuernden Kunden erst noch entdecken. In Wirklichkeit, Frau Bundespräsidentin, ist es aber halt doch so, dass der Bundesrat durch die Bewilligung politisch den Schwarzen Peter gezogen hat und nicht die Banken - dies auch nicht zum ersten Mal.
Einfach zu hoffen, dass die Banken in dieser Frage das Recht einhalten, ist zumindest politisch und nach den Erfahrungen in den vergangenen Jahren ja nicht gerade realistisch. Es ist aus meiner Sicht eher ein krampfhaftes Nicht-Hinschauen-Wollen, ein gezieltes Wegschauen von dem, was in gewissen Schweizer Banken geschieht. Ich habe von keiner einzigen Bank gehört, dass sie vorgängig die betroffenen Mitarbeitenden um Einwilligung gebeten hätte. Informiert haben offenbar ein paar Banken; vorgängig gefragt haben nach meinem Wissen keine. Ich nehme gar an, dass sie die bundesrätliche Bewilligung noch vor deren Erteilung als "überwiegendes öffentliches Interesse" verstanden haben, das sie allen anderen Rechtfertigungsversuchen enthebt. Ich nehme an, Frau Bundespräsidentin, Sie wissen, auf welchen Artikel ich mich hier beziehe. Insofern finde ich es doch sehr erstaunlich, dass sich der Bundesrat bei den betroffenen Banken nicht erkundigt hat, wie viele Daten denn nun eigentlich geliefert worden sind, ob die Mitarbeitenden vorgängig um Einwilligung angefragt worden sind und welchen Risiken die betroffenen Mitarbeitenden ausgesetzt werden. Unterdessen haben ja Gespräche mit Betroffenen stattgefunden. Eventuell könnten Sie uns, Frau Bundespräsidentin, diese Informationen noch liefern. Was man noch nicht nachgefragt hat, kann man ja noch nachfragen. Es wäre doch sehr hilfreich, wenn wir mindestens einmal wüssten, wie viel da geliefert worden ist.
Wie gesagt, ich habe vor allem nach den letzten vier Jahren schon ein gewisses Verständnis für den Bundesrat. Insofern stimmt mich die Formulierung zuversichtlich, der Bundesrat sehe nur "gegenwärtig" keinen Anlass, besondere Schutzvorkehrungen zugunsten der betroffenen Mitarbeiter vorzusehen. Vielleicht könnten Sie, Frau Bundespräsidentin, uns noch sagen, wie das zukünftig aussieht.
Ich meine, der Bundesrat darf die Augen vor dem Schicksal der betroffenen Mitarbeiter nicht verschliessen. Es kann ja nicht sein, dass Mitarbeiterverrat zum Synonym für Swiss Banking wird, und das nur, weil die CEO der betroffenen Banken nicht genug Anstand haben, endlich einmal selbst hinzustehen und die Verantwortung für ihre Fehlentscheide zu übernehmen.