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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-03-12

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-03-12

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, der Minderheit und damit dem Bundesrat zu folgen. Rein zivilrechtliche Konsequenzen, die tatsächlich vorgesehen sind, genügen sicher nicht, um hier wirklich etwas "Abschreckendes", etwas Präventives vorzunehmen. Wenn es um Geldwäscherei geht, sind das kurzfristige Anlagen; es interessiert niemanden, ob man dafür eine Dividende erhält oder nicht, sondern das sind kurzfristige Aktionen, man verschiebt das Geld dann auch wieder. Daher, so meine ich, muss etwas vorgesehen sein, das über die zivilrechtlichen Konsequenzen hinausgeht. Dies muss auch vorhanden sein, damit wir Gafi-konform sind. Die Gafi fordert eine verhältnismässige, effektive und abschreckende Ahndung. Rein zivilrechtliche Konsequenzen fallen nicht darunter.

Herr Ständerat Janiak hat es gesagt. Es geht um Bussen bis maximal 10 000 Franken. Bedenken Sie, wir bewegen uns hier in ganz anderen Sphären. 10 000 Franken sind kein grosses Problem für Leute, die sich tatsächlich echter [PAGE 173] Verfehlungen schuldig machen, das heisst, die vorsätzlich, wissentlich, willentlich ihre Verpflichtungen nicht wahrnehmen.

Ich möchte Sie daher bitten, dem sehr zurückhaltenden Antrag der Minderheit zuzustimmen und damit auch sicherzustellen, dass wir Gafi-konform sind.