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Janiak Claude · Ständerat · 2014-03-12

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-12

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat zu folgen. Dass im Aktienrecht oder im Gesellschaftsrecht insgesamt verantwortliche Organe sich allenfalls strafbar machen können und sich also auch strafrechtlich verantworten müssen, ist, glaube ich, nichts besonders Neues. Schade, dass Herr Minder jetzt nicht da ist. Wenn es nach ihm geht, kommt man ja schon in den Knast, wenn man etwas verletzt, was seine Initiative damals beinhaltete. Er ist jetzt leider nicht da.

Hier geht es ausschliesslich um Bussen. Es geht nur um Bussen und nur bei Vorsatz. Sie müssen wissentlich und willentlich diese Meldepflichten verletzen, und dann riskieren Sie eine Busse. Das ist also etwas völlig Harmloses im Vergleich zu anderen strafrechtlichen Verantwortlichkeiten, die wir neuerdings kennen.

Bei allen Bestimmungen haben wir uns in der Kommission intensiv über das Strafrecht unterhalten. Wir haben auch sehr gute Unterlagen von der Verwaltung bekommen, und ich darf einfach das Fazit zitieren, das jetzt diesen Artikel betrifft: "Eine strafrechtliche Sanktionierung der gesellschaftsrechtlichen Melde- und Verzeichnisführungspflicht im Sinne der vorgeschlagenen Artikel 327 und 327a ist verhältnismässig, effektiv und abschreckend im Sinne der Gafi-Empfehlung 24." Das ist eben eine Empfehlung, die hier auch umgesetzt werden soll. Die Bussen, die jetzt hier vorgesehen sind, sind das unterste Mass, die unterste Möglichkeit des Strafrechts. Und wie gesagt werden sie nur bei Vorsatz verhängt. In der Kommission haben wir ja noch über den Eventualvorsatz diskutiert. Dass der nicht reicht, ist, glaube ich, auch klar. Es ist also etwas relativ Harmloses und passt jedenfalls zu dem, was wir jüngst zur strafrechtlichen Verantwortung von Verwaltungsratsmitgliedern beschlossen haben oder aufgrund von Initiativen beschliessen mussten.