Germann Hannes · Ständerat · 2014-03-12
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-12
Wortprotokoll
Präsident (Germann Hannes, Präsident): Die Ausgangslage ist etwas heikel, aber vom Parlamentsrecht her gesehen ist es eigentlich klar. Artikel 78 Absatz 1 des [PAGE 171] Parlamentsgesetzes lautet wie folgt: "Über teilbare Abstimmungsfragen ist auf Verlangen getrennt abzustimmen." Über die Frage, ob 200 000 oder 300 000 Franken vorzusehen seien, kann man also getrennt abstimmen. Nachher kann man noch darüber abstimmen, ob dies in zwei aufeinanderfolgenden Steuerperioden der Fall sein muss, wie es im Antrag der Minderheit steht, oder pro Steuerperiode, wie dies die Mehrheit beantragt. Es ist relativ einfach, diese Abstimmungen so durchzuführen. Ich habe mich entschieden, so zu verfahren. Sie haben das in der Kommission ursprünglich auch so gemacht, aber das Ganze ist dann einfach in einen Antrag der Mehrheit und einen Antrag der Minderheit gefasst worden. Ich werde zu Ziffer 1bis also zwei Abstimmungen durchführen. Ich werde zuerst über die Frage abstimmen lassen, ob die Grenze der hinterzogenen Steuern bei 200 000 oder bei 300 000 Franken liegen soll, und danach über die Frage, ob zwei aufeinanderfolgende Steuerperioden berücksichtigt werden sollen, wie das die Minderheit explizit fordert. Ich denke, dass wir dem Zweitrat so auch eine genauere Stellungnahme mitgeben können. - Sie sind mit diesem Vorgehen einverstanden.