Engler Stefan · Ständerat · 2014-03-12
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-12
Wortprotokoll
Nur kurz zur Begründung des Antrages der Mehrheit: Bitte beachten Sie, dass wir uns nicht mehr bei der Meldung des Erwerbs von Inhaberaktien, die in Artikel 697i geregelt ist, befinden, sondern bei der Meldung der an Aktien wirtschaftlich berechtigten Personen. Es geht dabei um Inhaber- und Namenaktien, die nicht an einer Börse kotiert sind. Es stellt sich die Frage, ab welcher Schwelle eine Meldung über die wirtschaftlich Berechtigten zu machen ist. Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit schlagen Ihnen vor, diesen Grenzwert bei 25 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmen zu belassen. Die Minderheit möchte diese Schwelle auf 10 Prozent senken.
Die Kommission hat sich mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung für den Entwurf des Bundesrates entschieden. Der Entwurf des Bundesrates ist Gafi-konform und würde auch keinen Swiss Finish darstellen. Der Schwellenwert orientiert sich ausserdem an der 3. EU-Geldwäscherichtlinie, die ebenfalls 25 Prozent vorsieht. Auch der Vorschlag zur Revision dieser Richtlinie sieht immer noch einen Schwellenwert von 25 Prozent vor. Es macht deshalb Sinn, diesen Schwellenwert in unsere Gesetzgebung zu übernehmen. Schliesslich bringt dieser Antrag für die Gesellschaften auch keinen allzu grossen Aufwand mit sich.
Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.