Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-03-12
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-03-12
Wortprotokoll
Der Kommissionspräsident, Herr Ständerat Engler, hat ein Gesamtbild über alle Massnahmen gegeben, die im Entwurf des Bundesrates enthalten sind. Er hat auch bereits gesagt, wie sich die Kommission für Rechtsfragen positioniert hat, welche Entscheidungen in gewissen Fragen getroffen wurden. Ich möchte darum nur noch kurz ein paar Punkte unterstreichen.
Es wurde gesagt, dass sich hier auch die Frage der Dringlichkeit des Verfahrens bzw. der beförderlichen Umsetzung stellt. Es ist ja nicht ein dringliches, sondern ein ordentliches Verfahren, das wir hier durchführen, auch wenn es so ist, dass es jetzt relativ zügig vorangeht. Herr Ständerat Schmid, es ist so: Die Botschaft wurde erst im Dezember 2013 verabschiedet. Ich bin sehr froh und dankbar, dass Ihre Kommission für Rechtsfragen mit dem Präsidenten, Herrn Engler, die Sache direkt an die Hand genommen und einen sehr grossen Effort geleistet hat, sodass wir heute mit dieser Vorlage hier im Ständerat sind. Ich weiss, dass das nicht selbstverständlich ist. Auch wenn das jetzt eine sehr grosse Geschwindigkeit für das parlamentarische Verfahren ist, ist es immer noch das ordentliche Verfahren. Wir haben auch Wert darauf gelegt, dass wir für diese Gafi-Vorlage nicht ein Sonderverfahren wählen. Vielen Dank an die Kommission für Rechtsfragen, dass sie sich bereiterklärt hat, diese Vorlage zügig zu behandeln!
Zum Zeitpunkt des Peer Reviews ist Folgendes zu sagen: Wir haben bereits im Jahre 2012 bei den Gafi-Empfehlungen, die damals revidiert wurden, gesehen, dass wir diese zügig in Kraft setzen müssen. Wir wissen auch, dass Mitte 2015 der Bericht erstellt wird und dass wir dann so weit sein sollten, dass wir aufzeigen können, was wir gemacht haben. Es gibt ja hier zwei Phasen: Eine betrifft die ganze Gafi-Diskussion, die andere die Global-Forum-Diskussion, wo es noch um die für uns sehr wichtige Frage geht, wie wir möglichst rasch in die Phase 2 des Peer Review kommen.
Wichtig ist, wie dann der Bericht über die Umsetzung der vom Global Forum für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken geforderten Anpassungen ausfällt.
Wir sind sehr froh, wenn wir das durchziehen können und 2015 so weit sind, dass wir einerseits die Gafi-Empfehlungen erfüllen und andererseits durch die Phase 2 des Peer Review kommen. Das werden wir, wenn wir vor allem auch die Frage der Inhaberaktien geklärt haben. Wir haben darüber ja diskutiert, bis hin zu einem Verzicht auf Inhaberaktien. Das war im Übrigen nichts Neues, das hat man bereits im Jahr 2007 diskutiert; es war also nicht eine Idee aus dem Jahr 2014. Man ist aber trotzdem mehrheitlich der Auffassung gewesen, dass die vorliegende Lösung gut und pragmatisch ist, weil sie an sich nach wie vor die Anonymität der Inhaber von Inhaberaktien ermöglicht. Zudem ermöglicht sie eine einfache Übertragung. Trotzdem kann man den Anforderungen an die Transparenz gerecht werden und hat eine Verbesserung der Transparenz. Es gibt auch verschiedene Modelle. Die Unternehmen können selbst entscheiden, welches dieser Modelle sie auswählen wollen; es gibt auch sehr einfache Modelle mit der Möglichkeit der Zwischenschaltung einer Person.
Es wurde gesagt, dass hier von der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen die Streichung der im StGB vorgesehenen Strafsanktionen für die Nichteinhaltung der Melde- und Verzeichnispflichten beantragt wird. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass in diesem Gafi-System die Glaubwürdigkeit und Effektivität eines Meldesystems von hohem Wert ist. Wir müssen ein glaubwürdiges System haben. Es muss auch unter dem Titel der Sanktionen glaubwürdig sein, indem man diese Transparenzvorschriften tatsächlich einhält. Die Gafi stellt hier hohe Anforderungen. Allein die Tatsache, dass man vielleicht keine Dividenden erhält, wenn man eine Nichteinhaltung nicht meldet, ist nicht wirklich eine Sanktion. Bei Geldwäscherei ist das massgebliche Element nicht die Frage, ob man Dividenden erhält oder nicht. [PAGE 161]
Herr Ständerat Abate, es ist mir klar, dass es eine Vorlage sein muss, die nicht nur für die grossen Finanzdienstleister, sondern für alle Unternehmen, also KMU und grosse Unternehmen, gilt. Wir haben versucht, eine pragmatische Lösung vorzuschlagen, die noch Gafi-konform ist. Nur wer die Pflicht zur Meldung - es kann eine ganz einfache Meldung sein - vorsätzlich, also wissentlich und willentlich, nicht erfüllt, kann sich überhaupt strafbar machen. Auch die Sanktionsandrohung bewegt sich meines Erachtens in einem zurückhaltenden Rahmen, das Maximum bei der Busse ist 10 000 Franken. Noch einmal: Es geht nur um die Fälle, in denen jemand vorsätzlich, also willentlich und wissentlich, die ihm bewussten Pflichten missachtet. Damit ist schon eine recht hohe Hürde gegeben; wir werden in der Detailberatung sicher darauf zurückkommen.
Zur Steuervortat: Wir haben auch noch eine andere Variante in die Vernehmlassung gegeben. Wir schlagen Ihnen auch hier eine pragmatische Variante vor. Die Steuervortat basiert grundsätzlich auf dem bestehenden Recht, auf dem schweizerischen Geldwäschereikonzept, also gemäss Artikel 305bis StGB. Das Grundprinzip, also die Ahndung der Vereitelung der Einziehung von Vermögenswerten, soll beibehalten werden. Das ist ein Prinzip, das wir seit zwanzig Jahren kennen, wir haben eine stehende Praxis dazu. Im Bereich der direkten Steuern soll anstelle der Einführung eines Verbrechenstatbestands - das haben wir in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen - der Vortatenansatz von Artikel 305bis StGB geändert werden. Das heisst, zusätzlich zu dem Verbrechenstatbestand wird künftig somit der Steuerbetrug nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und nach dem Steuerharmonisierungsgesetz, bei dem es sich um ein Vergehen handelt, eine Vortat zur Geldwäscherei darstellen. Wir bauen dies in Artikel 305bis StGB ein, anstatt einen eigenen Straftatbestand zu kreieren. Das wäre dann ein Vorgreifen auf die Steuerstrafrechtsrevision gewesen, und das ist in der Vernehmlassung nicht akzeptiert worden.
Darum haben wir die pragmatische Lösung gewählt. Wir sagen, dass es eine Vortat zur Geldwäscherei ist, wenn die hinterzogenen Steuern mehr als 200 000 Franken pro Steuerperiode ausmachen. Mit der Einführung des Schwellenwerts haben wir den Vernehmlassungsadressaten Rechnung getragen, die eine pragmatische Lösung wollten. Wir sind damals ja von den nichtdeklarierten Steuerfaktoren ausgegangen, von 600 000 Franken, und da wurde zu Recht gesagt, dies sei sehr schwer festzustellen und fast nicht zu berechnen bzw. zu ahnden. Mit der vorgeschlagenen Änderung haben wir eine pragmatische Formulierung der Vortat, die klare Schwellenwerte einhält und die vor allem auch der Steuerstrafrechtsrevision nicht vorgreift. Das wollen wir nicht, und das ist auch richtig; dies wäre mit dem anderen, ganz neuen Modell, das wir in der Kommission diskutiert haben, nicht der Fall.
Die Festlegung eines Schwellenwertes soll zum einen die neue Vortat auf wirklich schwere Fälle eingrenzen; das steht im Einklang mit den Empfehlungen der Groupe d'action financière. Sie soll zum andern verhindern, dass die Meldestelle für Geldwäscherei plötzlich mit Verdachtsmeldungen zu Bagatellfällen überschwemmt wird. Noch einmal: Wir erachten den Schwellenwert, den wir Ihnen vorschlagen, als angemessen.
Bei den indirekten Steuern wird die bisherige Vortat des organisierten Schmuggels - das ist heute die Vortat bei den indirekten Steuern - auf sämtliche vom Bund erhobenen indirekten Steuern erweitert; das heisst, dass sie dann nicht nur den grenzüberschreitenden Warenverkehr betreffen, sondern auch die Mehrwertsteuer auf Lieferungen im Inland und auf Dienstleistungen oder die Verrechnungssteuer.
Nun komme ich noch zum Bargeldverbot; das hat uns ja auch noch intensiv beschäftigt in der Kommission. Wir schlagen Ihnen Bestimmungen zur Barzahlung bei Fahrnis- und Grundstückkäufen vor. Ich möchte Sie daran erinnern, dass das Parlament im Jahre 2010 einige Vorstösse zum Thema Geldwäscherei im Immobilienhandel angenommen hat, die klare Forderungen enthielten, wie man dem begegnen soll. Der Bundesrat hat dann in einer auch sachlich richtigen Art, wie ich denke, vorgeschlagen, dass bei Grundstückkäufen Zahlungen von mehr als 100 000 Franken künftig zwingend über einen Finanzintermediär, der dem Geldwäschereigesetz unterstellt ist, abgewickelt werden sollen. Dafür hat der Bundesrat darauf verzichtet, Grundbuchbeamte, Treuhänder, Anwälte - all diejenigen, die mit solchen Geschäften zu tun haben - dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen, was ja die Alternative gewesen wäre. Das hat man ja durchaus auch diskutiert, wobei wir aber der Auffassung waren, dass das eine viel zu umfassende Regelung gewesen wäre, die letztlich nicht zu einem besseren Ziel führen würde, als die, die wir Ihnen vorschlagen. Wir werden also auch darüber sicherlich noch diskutieren.
Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und sie entsprechend dem Entwurf des Bundesrates zu verabschieden.
Ich möchte noch zu ein paar Fragen kurz Stellung nehmen. Herr Ständerat Levrat brachte das Stichwort OECD, wie geht das weiter? Die OECD hat ja einen Teil des Standards zum automatischen Informationsaustausch am 13. Februar bereits kommuniziert; zwei von vier Teilen sind bereits kommuniziert worden, diese stehen fest. Zum einen ist es das Modellabkommen, zum andern der Common Reporting Standard, also der Standard, gemäss dem dann rapportiert werden soll; das sind die beiden Bestandteile, die heute stehen. Die zwei weiteren Bestandteile - der Kommentar zu diesen beiden ersten Teilen und die Informatiklösung, die den Austausch dann auch ermöglichen soll - werden bis im Juni stehen. Dann wird der OECD-Rat das als Gesamtpaket beurteilen und verabschieden, das im Herbst weiter an die G-20 geht und darauf noch einmal zur OECD, sodass man dann davon ausgehen kann, dass das der Standard sein wird.
Wenn Sie nun fragen, wann die Kommissionen konsultiert werden sollen, kann ich sagen, dass wir das machen werden, sobald wir wissen, wie es aussieht. Mit dem Modellabkommen wissen wir allerdings bereits heute, was ausgetauscht werden soll, welches die Bedingungen des Austausches sind, in welcher Form ausgetauscht wird; wir wissen, dass Datensicherheit gegeben sein muss und dass das Spezialitätsprinzip gewahrt und Reziprozität gegeben sein müssen - diese Eckwerte stehen. Sobald wir das Gesamtpaket haben, werden wir es den zuständigen Kommissionen zur Konsultation vorlegen. Wir werden Ihnen dann auch vorschlagen, wie ein solcher Standard aussehen könnte. Er besteht zwar schon, Herr Ständerat Bischof, aber wir haben ihm ja noch nicht formell zugestimmt; das Parlament hat dazu noch nicht Stellung genommen.
Eine Klammerbemerkung: Ich wurde von Herrn Moscovici, dem Finanzminister von Frankreich, eingeladen, im April an einem Meeting der G-5-Gruppe und der Early Movers teilzunehmen. Man hat uns das Angebot gemacht, einerseits den Early Movers anzugehören und andererseits, mit Bezug auf die Vergangenheitsregulierung und den Marktzutritt, Gegengeschäfte machen zu können. Ich habe ihm dann erklärt - das ist jetzt auch die Erklärung, die ich Ihnen abgebe -, dass bei uns ein klarer parlamentarischer Prozess gegeben ist; er ist gesetzlich verankert.
Wir werden die Kommissionen konsultieren, wir werden dann eine Vorlage machen, die man im Parlament diskutieren kann, und dann, sofern das Parlament der Vorlage zustimmt, die Umsetzung planen. Wir hoffen, dass wir Ende dieses Jahres eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage haben werden und den Entwurf 2015 im Parlament diskutieren können. Das ist jetzt einfach eine vorläufige Agenda; die Umsetzung wird so erfolgen, wenn nicht irgendwo wieder etwas ganz anders läuft, als wir es vorsehen.
Zu Herrn Ständerat Schmid: Was die politisch exponierten Personen betrifft, fragen Sie, warum nur die Parlamentarier und nicht auch die Mitarbeitenden des Bundes darunterfallen - Sie haben es nicht so gesagt, aber möglicherweise so gemeint. Die Direktoren bzw. die leitenden Mitarbeitenden des Bundes haben natürlich auch gewisse Verpflichtungen. Sie haben an sich klare Verhaltensregeln, sie haben auch klare Regeln bezüglich Interessenkollisionen. Sie sind keine [PAGE 162] politisch exponierten Personen, aber sie haben sonst klare Regeln, die festlegen, was sie machen dürfen und was nicht. Es gibt 35 000 Mitarbeitende beim Bund. Sie wissen aus Ihren Erfahrungen im Kanton: Man kann nie alle Mitarbeitenden überwachen; das ist so. Es gibt immer die Möglichkeit, etwas nicht korrekt zu machen. Dem gehen wir selbstverständlich auch nach.
Zu Herrn Ständerat Bischof: Die Frage der internationalen Standards betrifft auch wieder den Bereich des automatischen Informationsaustauschs. Wer überwacht die Einhaltung des automatischen Informationsaustauschs, wenn er umgesetzt wird? Wer schaut, dass beispielsweise auch bei Trusts wirklich die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten offengelegt werden? Diesbezüglich ist jetzt auch ein Auftrag der OECD an das Global Forum ergangen. Da wird eine Gruppe bestimmt, welche die Peer Reviews macht. Wie bei uns geht es um die Einhaltung aller Vorschriften. Sie wird das relativ restriktiv machen; meine Erfahrungen in Bezug auf die Überprüfungen, die wir bisher durchlaufen mussten, sind entsprechend. Die Peer-Review-Gruppe wird also schon dafür besorgt sein, dass diejenigen, die in dieses System einsteigen, das System dann auch umsetzen. Das ist ein Prozess, der jetzt auch angestossen worden ist und läuft.
Dann noch zum Fall von Herrn Nationalrat Derder bzw. zur Frage von Herrn Ständerat Berberat. Ich war auch etwas überrascht, als ich das heute gelesen habe. Was ich Ihnen hierzu sagen kann, ist Folgendes: Das sind Geschäftsbeziehungen, die noch nicht auf die Gafi-Regelung gestützt sind - wir haben diese Regelung heute ja noch nicht -, also Beziehungen, bei denen eine Bank die Wahl hat, ob sie sie weiterführen will oder nicht, ob sie sie aufkündigen will oder nicht. Ich kenne den ganzen Sachverhalt nicht, aber ich kann Ihnen sagen, dass er unabhängig von der Regelung ist, über die wir jetzt diskutieren. Nach Geldwäschereigesetz ist es so, dass eine Bank, ein Finanzinstitut Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen haben kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Solche Konten können eröffnet und gehalten werden, wenn das von der obersten Geschäftsleitung genehmigt ist und jährlich eine Überprüfung erfolgt und alles risikobasiert ist. Heute kann ich Ihnen aber an sich nur sagen: Das ist eigentlich eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen dieser Bank und dem entsprechenden Kontoinhaber, die sicher nicht auf das Geldwäschereigesetz und auf die Diskussion, die wir haben, zurückzuführen ist.