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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-03-12

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-03-12

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, der Kommissionsmehrheit zu folgen und damit auch dem Antrag des Bundesrates. Wir sind der Auffassung, dass ein Schwellenwert von 25 Prozent angemessen ist und dass es ohne Swiss Finish möglich ist, den Gafi-Standard zu erfüllen. 25 Prozent entsprechen im Übrigen auch der aktuellen Regelung der EU. Von daher ist es durchaus vertretbar, wenn wir auf 25 Prozent gehen.

Ich komme zum Vergleich mit dem Fatca-Abkommen. Dort ist die Interpretation wie folgt: Soweit es die Beteiligungen betrifft, ist es in Übereinstimmung mit den Gafi-Empfehlungen auszulegen. Das Abkommen macht also auch einen Verweis auf die Gafi-Empfehlungen, die von 25 Prozent ausgehen. Wir haben den Schwellenwert sinnvollerweise gleich angesetzt wie bei der neuen Definition der wirtschaftlich berechtigten Personen; diese sind ja auch betroffen. Natürlich ist bei der Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft durch einen Finanzintermediär ein Schwellenwert von 25 Prozent nur ein Anhaltspunkt dafür, dass der wirtschaftlich Berechtigte die Gesellschaft kontrolliert. Es ist wie gesagt möglich, dass eine Person, die nur 10 Prozent des Kapitals oder der Stimmen besitzt, die Gesellschaft effektiv kontrolliert. Aber Artikel 2a Absatz 3 des Entwurfes des Geldwäschereigesetzes sagt, dass in einem solchen Fall diese Person vom Finanzintermediär identifiziert werden muss. Es gibt also nicht nur dann eine Kontrolle, wenn die Schwelle von 25 Prozent erreicht ist; vielmehr ist das nur ein Anhaltspunkt.

Ich möchte Sie also bitten, der Mehrheit der Kommission zu folgen.