Engler Stefan · Ständerat · 2014-03-12
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-12
Wortprotokoll
Noch eine Bemerkung zu Absatz 3: Die Kommission hat in Absatz 3 von Artikel 697j, angeregt durch das Finanzdepartement, eine formelle Korrektur angebracht. Es handelt sich um eine Erleichterung, indem sichergestellt wird, dass die Ausnahme von der Meldepflicht für die an Aktien wirtschaftlich berechtigten Personen nicht nur für Inhaberaktien, sondern auch für Namenaktien gelten soll, die als Bucheffekten ausgestaltet sind.