Stähelin Philipp · Ständerat · 2001-10-04
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-10-04
Wortprotokoll
Ich habe nichts dagegen, wenn man diesen Satz streicht. Er entspricht aber bisherigem Recht, und der entscheidende Hinweis lautet eben "nach Artikel 66". Es ist hier ein Verweis auf Artikel 66 enthalten, der klar festlegt, dass die Kantone zwingend lediglich 50 Prozent auszurichten haben. Das muss man im ganzen Prozedere sehen.
Gegenüber der heutigen Praxis wird hier nichts ändern, aber ich teile an sich die Auffassung, dass dieser Satz wahrscheinlich auch gestrichen werden könnte.
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