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Brand Heinz · Nationalrat · 2014-12-11

Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-11

Wortprotokoll

Ich stelle Ihnen namens der Kommissionsminderheit den Antrag, der parlamentarischen Initiative Rickli Natalie Folge zu geben. Zur Begründung des Antrages der Kommissionsminderheit kann ich auf die vielen Fakten verweisen, die Frau Rickli bereits dargelegt hat. Gestatten Sie mir aber dennoch zwei, drei ergänzende Bemerkungen.

Die parlamentarische Initiative Rickli Natalie strebt einen Paradigmen-, einen Prinzipienwechsel bei der Verwahrung psychisch gestörter Täter an. Das geltende Recht schliesst bei der Möglichkeit einer Therapie des psychisch gestörten Täters die Verwahrung grundsätzlich aus. Sie ist gesetzlich ausgeschlossen. Das revidierte Recht dagegen will eine Verwahrung auch für therapierbare Täter ermöglichen. Die Initiantin will einen Systemwechsel im Interesse der öffentlichen Sicherheit. Der Anlass für diesen Systemwechsel ist die Verhinderung weiterer Straftaten psychisch gestörter Täter, welche nicht verwahrt wurden, welche teilweise im offenen Massnahmenvollzug waren und während dieser Zeit Straftaten begingen. Sie haben die Fälle gehört, Frau Rickli hat sie dargelegt.

Anlass für den Vorstoss von Frau Rickli ist aber auch die Entwicklung bei der Zahl der therapeutischen Massnahmen und deren Kosten seit 2007. In diesem Zusammenhang kann ich auf die von Frau Herzog genannten Zahlen verweisen. Sie hat diese Entwicklung auch dargelegt. Immer mehr kritische Täter bleiben ganz oder teilweise in Freiheit, und während dieser Zeit passieren solche Delikte, welche den Initiantinnen Anlass zur Einreichung dieser Vorstösse gaben. Diese Entwicklung ist die Ursache für einen allgemeinen Verlust des Sicherheitsgefühls in der Öffentlichkeit; es ist aber insbesondere auch für die Opfer der Täter eine grosse Belastung, wenn sie wissen, dass die Täter nach wie vor in Freiheit sind oder sich vermehrt in Freiheit bewegen können.

Für die Kommissionsminderheit wie auch für die Initiantinnen ist diese Entwicklung absolut nicht hinnehmbar und bedarf deshalb einer Korrektur im öffentlichen Interesse. Die angestrebte Korrektur ist nur im Rahmen einer Revision der Artikel 64ff. StGB möglich, die einen Paradigmenwechsel bei Verwahrung und Therapie vorsieht. Therapierbare Täter sollen aber auch während des Verwahrungsvollzugs behandelt werden können. Es ist in dem Sinne auch keine Schlechterbehandlung therapiebedürftiger Täter. Eine Entlassung aus der Verwahrung und gegebenenfalls eine Weiterführung der Therapie sollen erst möglich werden, wenn ein Rückfall weitgehend ausgeschlossen werden kann. In dem Sinne ist es auch keine Schlechterstellung der Täter.

Es wird auch geltend gemacht, dieser Paradigmenwechsel hätte Mehrkosten zur Folge. Sie haben die Zahlen von Frau Rickli gehört. Die Kosten für die Therapien steigen ins Unermessliche. Ich denke aber, die Kostenfrage darf bei der Beurteilung dieses Themas nicht im Vordergrund stehen. Im Vordergrund stehen muss einzig und allein das Sicherheitsgefühl, das Gefühl der Bevölkerung, vor schwertherapierbaren Tätern geschützt zu sein.

Die Kommissionsminderheit erwartet mit diesen Änderungen eine klare Verbesserung der Sicherheitslage: einerseits für die Öffentlichkeit, andererseits insbesondere auch für die Opfer von Straftaten. Diese Systemumkehr erfolgt zugunsten der öffentlichen Sicherheit und zulasten der Straftäter. Der Systemwechsel hat nach unserem Dafürhalten einen vertretbaren Preis für eine grosse Wirkung.

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, der Kommissionsminderheit zuzustimmen.