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Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2014-12-11

Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-11

Wortprotokoll

Die schrecklichen Morde an Lucie, Marie und Adeline haben eines gemeinsam: Die Täter waren alle Wiederholungstäter, wurden therapiert und waren nicht verwahrt. Darum mussten diese drei jungen Frauen sterben. Wir haben ein Problem beim Verwahrungsvollzug. Das war auch in der Kommission für Rechtsfragen unbestritten. Bei der Frage, wie wir dieses Problem lösen sollten, sind wir unterschiedlicher Meinung.

Ich habe neben dieser parlamentarischen Initiative noch zwei weitere Vorstösse (13.462, 13.463) eingereicht. Diese wurden von der Kommission gutgeheissen, worüber ich mich gefreut habe. Dort geht es dann um die ganz, ganz schlimmen Täter, nämlich um diejenigen, die bereits einmal ein solches Delikt begangen haben. Da war die Kommission bereit, dafür zu sorgen, dass diese dann automatisch verwahrt werden und dass die Bedingungen an die Entlassung erhöht werden, dass also nur Täter aus der Verwahrung freigelassen werden, bei denen praktisch mit Sicherheit nichts mehr passiert.

Meine Vorstösse haben aber ein Konzept. Ich möchte, dass wir die Verwahrungspraxis grundsätzlich überprüfen. Meiner Meinung nach funktioniert die Verwahrungspraxis nicht so, wie es das Volk wollte, als es die Verwahrungs-Initiative gutgeheissen hat. Ich kann Ihnen ein paar Zahlen nennen: Auf ein Postulat von mir (10.3693) hat der Bundesrat geantwortet, dass die Kosten für die Therapien mittlerweile so angestiegen seien, dass der ganze Strafvollzug in der Schweiz pro Jahr über eine Milliarde Franken koste. Grund dafür sind die steigenden Therapiekosten. Eine kleine Übersicht: Ein Haftplatz in der Schweiz kostet im Schnitt 300 Franken; im Kanton Zürich beispielsweise kostet die Therapie in einer geschlossenen Abteilung 406 Franken, die Therapie in der Spezialabteilung Pöschwies 618 Franken und im Psychiatriezentrum Rheinau 1239 Franken pro Tag. Also kosten Täter, die nach Artikel 59 therapiert statt verwahrt werden, bis zu viermal so viel wie normale Straftäter.

Viele Täter werden heute während fünf Jahren therapiert. Diese Massnahme kann immer wieder für fünf Jahre verlängert werden. Auch Experten sprechen davon, dass viele um der Therapie willen therapiert werden. Hier möchte ich den Strafrechtsexperten Martin Killias - übrigens SP-Mitglied - zitieren. Er sagte: "Die Richter schieben so die Verantwortung ab und machen auf jeden Fall nichts falsch", wenn sie einen Straftäter nach Artikel 59 in eine Therapie schicken. Die Konsequenz sei, dass etliche Straftäter zu einer Therapie verurteilt würden, bei denen diese gar nichts bringe: "Es werden Therapie-Ressourcen verschwendet."

Nicht, dass Sie meinen, ich sei grundsätzlich gegen Therapien. Ich bin aber dafür, dass Therapien dort angewendet werden, wo wirklich Aussicht auf Hoffnung besteht. Heute ist es so, dass man die Täter eigentlich grundsätzlich nicht verwahren will und alle in eine Therapie schickt. Hierzu auch noch ein paar Zahlen: In den fünf Jahren vor 2007, also vor der letzten Revision des StGB, wurden 87 Straftäter verwahrt, in den fünf Jahren danach nur noch 23. Es geht also in eine falsche Richtung. Gemäss "NZZ am Sonntag" vom Sommer 2013 befanden sich 2012 über 800 Personen in einer Therapie. Das ist nicht der Wille des Volkes. Es will, dass wir mit brutalen, gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern anders umgehen. Hier geht es letztlich um die Frage, wie wir, ob wir und wieweit wir die Bevölkerung schützen wollen. Die Verwahrung ist eine Sicherungsmassnahme. Mit dem erwähnten Rückgang der Verwahrungen sind die Therapien angestiegen. Die Gerichte ordnen viel mehr stationäre Therapien als Verwahrungen an. Viele Richter haben nicht den [PAGE 2341] Mut, Verwahrungen auszusprechen, und ordnen diese Therapien an. Sobald ein Täter nur die kleinste psychische Störung aufweist, wird er therapiert.

Darum ist der Ansatz von Verena Herzog richtig. Das Strafgesetzbuch muss so angepasst werden, dass ein Täter nur dann in eine stationäre Therapie geschickt wird, wenn mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass sich dadurch die Gefahr weiterer Taten vermindern lässt; mit "erheblicher Wahrscheinlichkeit" ist eine gute Prognose von mehr als 50 Prozent gemeint.

In die gleiche Richtung, etwas weiter, geht meine parlamentarische Initiative, die fordert, dass die Verwahrung der Therapie vorgeht. Im Zentrum muss immer der Schutz der Bevölkerung stehen. Wie gesagt, ist es ja eine Sicherungsmassnahme. Ich möchte also, dass Verwahrungen auch dann angeordnet werden können, wenn die Täter psychisch gestört sind. Wenn Sie den Text meiner parlamentarischen Initiative lesen, dann stellen Sie fest, dass ich Therapien nicht ausschliesse. Wenn wirklich Hoffnung besteht, dass ein Täter therapiert werden kann, dann soll dies im Rahmen der Verwahrung möglich sein; dies zu betonen ist mir wichtig.

Nach Artikel 59 StGB werden ja solche Täter oftmals nicht in einem Gefängnis therapeutisch behandelt, sondern in psychiatrischen Anstalten. Man will uns weismachen, dass die Bevölkerung ebenso geschützt sei. Das ist aber nicht so. Wenn Sie diesen Artikel genau lesen, dann sehen Sie, dass auch Therapien im Massnahmenvollzug möglich sind, inklusive Ausgänge und Urlaube. Täter, die eigentlich solch brutale Delikte begangen haben und bei denen eine Rückfallgefahr besteht, können also in psychiatrischen Kliniken oder in Anstalten im Rahmen des offenen Massnahmenvollzugs therapiert werden, und dazu könnten auch Ausgänge und Urlaube gehören. Es gibt solche Fälle, die übrigens auch publik wurden - und das will ich nicht mehr.

Frau Herzog hat bereits den Fall von Markus Wenger erwähnt, der gestern vom Appellationsgericht Basel zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt wurde. Dieser Mann hat 24 Frauen vergewaltigt, missbraucht und genötigt. Er war verwahrt, man hat die Massnahmen gelockert, er durfte in ein Wohnexternat, worauf er zwei weitere Frauen missbraucht hat. Da möchte ich Sie fragen: Braucht es bei allen Tätern 26 Opfer, bevor die Gerichte beschliessen, dass solche Täter wegzusperren sind? So weit dürfen wir es nicht kommen lassen, wir müssen hier früher ansetzen. Die schrecklichen Morde an Lucie, Marie und Adeline haben es uns gezeigt: Bei brutalen, gefährlichen Sexualverbrechern müssen wir anders entscheiden.

Darum bitte ich Sie, diesen zwei parlamentarischen Initiativen Folge zu geben. Ich fordere mit meiner parlamentarischen Initiative Verwahrung vor Therapie. Wenn Sie dieser Initiative nicht Folge geben können, bitte ich Sie, mindestens der parlamentarischen Initiative Herzog, welche die Hürden höher setzen will, Folge zu geben. Im Zweifel für die Sicherheit der Bevölkerung!