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Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2014-11-25

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat uns ein mit der Schuldenbremse konformes Budget vorgelegt, mit einem strukturellen Überschuss von 176 Millionen Franken, wenn man die Nachmeldungen berücksichtigt. Da unser Rat ja bekanntlich im letzten Jahr das KAP zurückwies, klaffte aber bei der Erstellung des Budgets gegenüber dem Finanzplan 2015-2017 eine Lücke, weshalb ohne Anpassungen bei den Ausgaben die Vorgaben der Schuldenbremse nicht eingehalten werden könnten. Deshalb sind wir jetzt mit der Situation konfrontiert, dass im Budget 2015 Sparmassnahmen ergriffen werden müssen.

Es gibt da drei verschiedene Typen von Sparmassnahmen. Das eine ist die Umsetzung der KAP-Massnahmen, die keiner gesetzlichen Anpassungen bedürfen. Dann gibt es auch eine teuerungsbedingte Reduktion, aber das ist ja keine eigentliche Sparmassnahme, denn da korrigiert man nur die Teuerung, die im Finanzplan zu hoch angesetzt wurde, etwas nach unten. Das heisst, wenn man diese Massnahme umsetzt, ist man real gesehen wieder auf demselben Niveau. Wichtig sind aber vor allem die 376 Millionen Franken aus dem KAP. Der Bundesrat hat ja eben diejenigen Massnahmen ins Budget eingesetzt, die man ohne Gesetzesänderungen ergreifen könnte. Die Grünliberalen haben das KAP stets unterstützt; wir waren auch der Ansicht, dass mit dem KAP vonseiten des Bundesrates eine gute und ausgewogene Lösung gefunden worden war, um den Herausforderungen im Budget zu begegnen. Einem Budget, wie es der Bundesrat präsentiert, könnten die Grünliberalen zustimmen.

Was nun aber die Mehrheit der Kommission beantragt, ist unausgewogen. Es ist wohl nur selten vorgekommen, dass eine Mehrheit der Finanzkommission so starke Verschiebungen zwischen zwei einzelnen Aufgabenbereichen vornahm. Es sind ja, wie wir bereits gehört haben, die Entwicklungszusammenarbeit und die Landwirtschaft, welche im Rahmen des Budgets jetzt quasi gegeneinander ausgespielt werden. Dem Voranschlag, wie ihn die Mehrheit der Kommission beantragt, können wir nicht zustimmen.

Während bei der Landwirtschaft gegenüber dem Finanzplan um rund 110 Millionen Franken aufgestockt wird, werden im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit zusätzlich 100 Millionen Franken eingespart. Dadurch werden in der Landwirtschaft die KAP-Massnahmen mehr als rückgängig gemacht, während das Budget in der Entwicklungszusammenarbeit zusätzlich reduziert wird. Es gibt aus unserer Sicht sachlich, finanzpolitisch und logisch keine nachvollziehbaren Gründe, weshalb jetzt gerade die Landwirtschaft von sämtlichen KAP-Massnahmen ausgenommen werden [PAGE 1907] soll, während alle anderen Bereiche ihre Budgets wegen des KAP kürzen müssen.

Nun, man kann sagen, die Ausgaben würden unterschiedlich stark wachsen. Man hat gesagt, die Beziehungen zum Ausland würden sowieso viel stärker wachsen und die Landwirtschaft müsse einen Rückgang im Budget in Kauf nehmen. Aber es gibt keine finanzpolitischen Gründe, weshalb sämtliche Ausgaben in einem Budget immer genau gleich stark wachsen müssen. Es gibt immer Gründe, weshalb einzelne Ausgaben des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden eine höhere Wachstumsrate aufweisen als andere. Es ist eine schwache Begründung, wenn man einfach sagt, nur weil die Entwicklungszusammenarbeit in den Budgets der letzten Jahre stärker gewachsen sei, müsse man hier deutlich mehr einsparen. Ich werde dann bei den Anträgen zur Entwicklungszusammenarbeit noch einmal darauf zurückkommen.

Kurz: Die Grünliberalen werden deshalb im Voranschlag 2015 weitgehend die Anträge des Bundesrates unterstützen. Diese Anträge sind schuldenbremsenkonform. Die Massnahmen aus dem KAP betreffen sämtliche Aufgabenbereiche. Es gibt also eine gewisse Opfersymmetrie zwischen den Aufgabenbereichen. Und durch die Anpassung der Teuerung haben wir auch real keine Erhöhung. Die Einzelanträge, welche jetzt noch eingegangen sind, werden wir allesamt ablehnen.

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