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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2001-10-04

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-04

Wortprotokoll

Hier sind wir im Bereich des Sonderfalls, der vorliegt, wenn eine Beziehung zwischen einem Leistungserbringer und einer versicherten Person aufrechterhalten werden muss. Ich möchte mich bei der Kommissionspräsidentin und bei der Kommission entschuldigen. Ich bin selber zwar Kommissionsmitglied, habe das Thema dort aber noch nicht eingebracht, weil ich erst im Nachhinein von verschiedenen Organisationen auf ein mögliches Problem angesprochen worden bin.

Die Organisationen haben mich auf die Frage angesprochen, ob in der Kategorie der Leistungserbringer auch nichtärztliche zu subsumieren sind. Ich möchte Ihnen das an einem Beispiel erklären. Die Spitexorganisationen sind Leistungserbringer im Sinne von Artikel 35 Absatz 2 Litera e KVG. In Artikel 35 Absatz 1, der in der Fassung der Kommission den Grundsatz zur Aufhebung des Kontrahierungszwanges festhält, geht man von den Leistungserbringern aus, ebenfalls in allen mit der Aufhebung des Vertragszwanges geänderten Artikeln. Es ist somit klar, dass ein Patient - so meinen die Organisationen - nur dann Anspruch darauf hat, dass seine Versicherung die Leistung seiner Spitexorganisation bezahlt, wenn zwischen seiner Versicherung und seiner Spitexorganisation ein Vertrag besteht. Somit muss ein Patient - oder eine Patientin -, der auf die Spitexpflege angewiesen ist, darauf bedacht sein, dass sowohl sein Arzt wie auch seine Spitexorganisation mit seiner Versicherung einen Vertrag abgeschlossen haben, damit er die Grundleistung, die ihm vom KVG zugesichert ist, auch erhält.

Bezüglich Sonderfall sind - so meine ich - deshalb in Bezug auf nichtärztliche Leistungserbringer vertiefte Überlegungen nötig. Die kumulative Forderung der drei Kriterien erscheint für die Pflege nicht ganz sachgerecht.

Ich möchte Frau Bundesrätin Dreifuss bitten, hierzu Stellung zu nehmen. Wenn Sie meinem Antrag nicht zustimmen bzw. der Meinung sind, dass man diese Frage im Nationalrat noch einmal vertieft überprüfen soll, könnte ich meinen Antrag zurückziehen. Ich möchte aber hören, was Frau Bundesrätin Dreifuss zu meinem Antrag zu sagen hat.