Flach Beat · Nationalrat · 2014-11-27
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2014-11-27
Wortprotokoll
Die neuen Gafi-Bestimmungen legen fest, und zwar klar und deutlich, dass alle Mitgliedstaaten, die bei dieser Gruppe von etwa 170 Staaten weiterhin dabei sein wollen, schwere Steuerdelikte neu als Vortat zur Geldwäscherei festzulegen haben. Es ist tatsächlich so, dass die Staaten einen gewissen Spielraum haben, festzulegen, was denn ein schweres Steuerdelikt in diesem Sinne ist - immer vor dem Hintergrund, was vermieden werden soll. Insbesondere Geldwäscherei soll vermieden werden.
Ihre Kommission hat nach langer und eingehender Diskussion dem bundesrätlichen Vorschlag, ergänzt mit der ständerätlichen Erhöhung des Schwellenwerts auf 300 000 Franken, den Vorzug gegeben. Der wesentliche Punkt dabei ist eigentlich nicht die Höhe des Betrages, sondern die Frage, worum es geht. Es geht darum, dass wir über Steuerhinterziehung sprechen und keineswegs über Steuerrückerstattung als schweres Delikt, denn wer Steuern hinterzieht, aber nichts zurückerstatten muss, weil er etwas zu viel bezogen hätte, der würde ja dann nicht darunterfallen; darum macht das vom Konzept her schon gar keinen Sinn.
Ich bitte Sie im Namen der grünliberalen Fraktion, hier der Mehrheit zu folgen und eine Gafi-konforme Regelung für die Frage des schweren Steuerdelikts in der Geldwäscherei anzunehmen und damit diese Vorlage wenigstens in diesem Bereich noch Gafi-konform zu belassen.