Schwander Pirmin · Nationalrat · 2014-11-27
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-11-27
Wortprotokoll
Die Minderheit II möchte auf Absatz 2 verzichten. In Absatz 1 formulieren wir mit der Fassung des Bundesrates neu, dass eben auch bei einer Versteigerung nicht mehr bar bezahlt werden muss, sondern dass der Betreibungsbeamte entscheidet, wie bezahlt werden muss. Er hat dann entsprechend dem allgemeinen Geldwäschereiartikel dafür zu sorgen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
Wir sind hier bei der Betreibung. Es geht beim Betreibungsbeamten nicht um irgendeine Person, sondern um eine Person, die vom Staat eingesetzt wird. Hier können wir erwarten, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Da brauchen wir keine Begrenzung bezüglich Bargeld. Wir haben heute allgemein die Formulierung: Jeder muss schauen, dass keine Geldwäscherei stattfindet. Das können wir doch erwarten, wenn es um Betreibungsbeamte geht. Ansonsten haben wir die falschen Leute eingesetzt, oder sie werden zu wenig überprüft. Da müssten wir das ganze System in unserem Staat infrage stellen, wenn wir das hinterfragen wollten und meinten, die Betreibungsbeamten müssten wir jetzt auch noch zusätzlich kontrollieren. Sie werden ja bereits in allen Kantonen entsprechend kontrolliert. Deshalb will die Minderheit II hier keine Begrenzung. Wir wollen es den Betreibungsbeamten überlassen, wie sie die Zahlungsbedingungen festlegen. Da kann ein Teil der Zahlung in bar sein und ein Teil über Banken erfolgen. Diese Freiheit wollen wir ihnen lassen.
Es gibt noch einen allgemeinen Punkt: Der Kommissionssprecher ist vorhin gefragt worden, wie er sicher sein wolle, dass die jetzige Version im Gegensatz zu früheren Versionen Gafi-konform sei. Der Kommissionssprecher hat geantwortet, wir müssten uns eben auch auf die Experten und Spezialisten in der Verwaltung verlassen. Da bin ich einverstanden. Aber es gibt noch anderes Wissen, das wir beiziehen müssen. Bei der Swissness-Vorlage haben wir hier vorne vonseiten der Kommission auch immer gesagt, wir müssten uns auf die Spezialisten verlassen. Und was ist herausgekommen? Jetzt haben wir die Sorgen und die Bürokratie in der Wirtschaft, die nicht mehr zu handeln sind.
Wir legiferieren immer mit dem Druck, dass es Gafi-konform sein müsse, obwohl schon alles Gafi-konform ist. Davon bin ich voll überzeugt: Wenn die heutige Regelung so durchgesetzt würde, wie es damals der Gesetzgeber wollte - das scheint mir wichtig zu sein: wollte -, müssten wir hier nicht zusätzlich legiferieren. Das gilt besonders hier, wo es um Betreibungen geht, wo es um die öffentlichen Versteigerungen geht, wo wir Beamte haben, die vom Staat eingesetzt werden. Diese müssen nicht noch zusätzlich eine Begrenzung erhalten, wenn es um die Zahlungsbedingungen geht.
Ich bitte Sie daher, der Minderheit II zuzustimmen.