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Vogler Karl · Nationalrat · 2014-11-27

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-27

Wortprotokoll

Namens der CVP/EVP-Fraktion ersuche ich Sie, in Block 1 sämtliche Minderheitsanträge Schwander abzulehnen und jeweils der Mehrheit zu folgen.

Ich spreche zuerst zu Artikel 52 Absatz 2 und zu Artikel 6b Absatz 2bis Schlusstitel ZGB. Es geht hier um die Frage - Sie haben es gehört -, ob sich kirchliche Stiftungen neu ebenfalls in das Handelsregister eintragen müssen oder, wie gemäss der bisherigen Regelung, eben nicht. Ich kann Ihnen versichern, dass ich der Letzte wäre, der sich für eine entsprechende Eintragungspflicht aussprechen würde. Anlässlich unserer ersten Debatte hier im Rat hat sich denn auch unsere Fraktion klar gegen die Eintragungspflicht ausgesprochen. Es ist aber eine Tatsache - das haben weitere Abklärungen ergeben -, dass eine generelle Befreiung der kirchlichen Stiftungen von der Eintragungspflicht nicht Gafi-konform wäre. Man mag das bedauern, aber es gilt, das zur Kenntnis zu nehmen und in einem übergeordneten Interesse zu akzeptieren.

Immerhin - das als Positivum -: Mit der Neuformulierung von Artikel 6b Absatz 2bis Schlusstitel wird erreicht - das ist zentral -, dass für die bestehenden kirchlichen Stiftungen, wie übrigens auch für die Familienstiftungen, die Rechtspersönlichkeit, unabhängig vom verlangten Handelsregistereintrag, in jedem Fall gewahrt bleibt. Anders ausgedrückt: Bei einem Nichteintrag werden diese Stiftungen nicht ihrer Rechtspersönlichkeit beraubt. Die so geschaffene Bestandesgarantie - ich habe es gesagt - ist zentral und ausserordentlich wichtig. Das Hauptanliegen ist damit erreicht. Man schafft Rechtssicherheit für das bisherige Stiftungsvermögen. Ich bin überzeugt, dass diese Stiftungen mit ebendiesem Kompromiss gut leben können - dies auch deshalb, weil die Eintragungsmodalitäten vereinfacht werden und die Übergangsfrist für die Eintragung analog zur Eintragungsfrist nach Artikel 6b Absatz 2bis Schlusstitel ZGB mit dem Inkrafttreten dieser ZGB-Bestimmung auf fünf Jahre angehoben wird.

Im Sinne einer Gafi-konformen Lösung und einer Lösung, welche dem Anliegen der besagten Stiftungen mindestens im Kern gerecht wird, ersuche ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

Ganz kurz noch zu den Artikeln 697i, 697j, 697l und 790a OR: Auch hier ersuche ich Sie namens unserer Fraktion, die Minderheitsanträge Schwander abzulehnen und den jeweiligen Mehrheiten zu folgen. Es gilt, zur Kenntnis zu nehmen - ob einem das passt oder nicht -, dass die Minderheitsanträge zu diesen besagten Artikeln nicht Gafi-konform sind. Unserem Wirtschafts- und Finanzplatz würden wir bei Annahme dieser Minderheitsanträge einen Bärendienst erweisen.

Zusammengefasst ersuche ich Sie, hier in Block 1 immer der Mehrheit zu folgen.