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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2014-11-27

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-11-27

Wortprotokoll

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, bei allen Anträgen in diesem Block zur Regelung der Bargeldzahlungen die Mehrheit zu unterstützen und die Minderheitsanträge abzulehnen, und zwar aus den folgenden Gründen:

Ich beginne mit den gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der Versteigerungen durch Konkurs- und Betreibungsämter. Die Schweiz hat einen digitalen Finanzplatz. Andere Finanzplätze wie beispielsweise Schweden rühmen sich international mit dem Etikett, dass sie mit sämtlichen digitalen Zahlungsverkehrsmöglichkeiten weltweit an der Spitze stehen und machen daraus noch ein Marketinginstrument für ihre hochstehende Informatiktechnologie. Die Schweiz kann dasselbe tun. Sie hat eine gute Kompetenz in Sachen Informatik, das ist selbstverständlich. Daher ist es ein alter Zopf, wenn jetzt von der Minderheit I (Huber) ein Heraufsetzen der Limite von 100 000 auf 200 000 Franken und von der Minderheit II (Schwander) zudem gar die Aufhebung der oberen Bargeldlimite beantragt wird.

Ich gebe Ihnen nur einen Hinweis aus der Praxis: Wenn Sie weiterhin Hunderttausende von Franken bei den Betreibungs- und Konkursämtern bar zahlen möchten, dann ist es in der Praxis am Schluss eine Angestellte oder ein Angestellter dieses Amtes, die oder der diese Hunderttausende oder gar Millionen von Franken aus grossen oder verschiedenen Versteigerungen am selben Tag zur Bank, zur Zahlstelle, zur Einzahlung bringen muss. Sie wissen alle, dass es nicht lustig ist, solche Risiken zu tragen, für keinen Menschen, ausser Sie haben ein gepanzertes Fahrzeug und die entsprechende polizeiliche Begleitung dabei, wie das die professionellen Geldtransporte dann machen müssen.

Es ist also ein Gebot der Zeit. Fahren wir ab mit dieser Barzahlungsgeschichte. Limitieren wir sie mindestens gemäss Bundesrat und Ständerat. Sie wissen, die SP-Fraktion wollte beim Betrag tiefer gehen. Im Interesse der Mehrheitsfindung sind wir bereit, dem Konzept der Mehrheit und damit Bundesrat und Ständerat zu folgen. Es soll bei den öffentlichen Versteigerungen von Mobiliar oder von Grundstücken mindestens die Limite von 100 000 Franken eingesetzt werden. Es ist zu betonen, dass nach dem Gesetzentwurf in beiden Situationen die Betreibungsämter noch lange Zahlungsfristen gewähren dürfen. Sie ermöglichen es dann noch jedem Menschen, sich mit der Bank, mit dem Finanzinstitut oder privat zu organisieren, damit die Zahlungen auch elektronisch erfolgen können. Dies ist innerhalb von zwanzig Tagen Zahlungsfrist bei Mobiliar möglich und sogar innerhalb von bis zu sechs Monaten Zahlungsfrist bei Grundstücken, die in der öffentlichen Versteigerung stehen.

Bei den weiteren Artikeln im Block zu den Bargeldzahlungen übernehmen auch wir von der SP-Fraktion das Konzept der Mehrheit, das vom Departement und vom Bundesrat ausgearbeitet wurde. Wir hatten genügend Vorlauf vor der letzten Kommissionssitzung, um uns mit diesem Konzept zu beschäftigen. Wir unterstützen dieses Konzept auch im Interesse der Mehrheitsfindung. Entsprechend lehnen wir den Antrag der Minderheit Nidegger und alle drei Einzelanträge Portmann ab. Diese krempeln das Konzept von Bundesrat und Ständerat in einzelnen relevanten Punkten um. Dazu bietet die SP-Fraktion nicht Hand.

Wir bitten Sie also, bei diesem Block überall der Mehrheit zu folgen und die Minderheits- und Einzelanträge abzulehnen.