Hösli Werner · Ständerat · 2014-12-01
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-01
Wortprotokoll
Auf Antrag der Subkommission beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer Finanzkommission, den mit dem Voranschlag 2015 beantragten Verpflichtungskredit für die Mitfinanzierung von Administrativhaftplätzen um 20 Millionen Franken zu kürzen, also statt auf 120 Millionen nur auf 100 Millionen Franken festzulegen. Mit diesem Kredit sollen 500 Administrativhaftplätze durch die Kantone gebaut werden, woran sich der Bund mit durchschnittlich 60 Prozent beteiligt. Es ist in einer Verordnung detailliert festgelegt, wann welcher Beteiligungssatz des Bundes, der zwischen 35 und 100 Prozent variiert, gelten soll. Diese Administrativhaftplätze sind nötig, damit abgewiesene Asylbewerber bis zur Ausschaffung inhaftiert werden können und nicht untertauchen. Daran wollen wir nicht rütteln. Das stützt sich ja auch auf die Änderungen beim Asylgesetz.
Unseren Kürzungsantrag stellen wir aus zwei Überlegungen: Unsere Subkommission hat sich im September bei einem Informationsbesuch in Genf, bei dem ich leider persönlich nicht dabei war, ein Bild zu dieser Situation gemacht. Die Teilnehmenden haben aufgrund der örtlichen Besichtigungen und der dort gemachten Aussagen den Eindruck erhalten, dass bei schweizweiter Betrachtung nicht 500 zusätzliche Administrativhaftplätze nötig sind. In Genf werden nun 186 solche Plätze gebaut. Die Konkordate Nordwestschweiz und Innerschweiz planen je 125 Plätze. Wir glauben, dass man nicht in jedem Landesteil unter Berücksichtigung des Maximalplatzbedarfs bauen sollte. In Notsituationen ist eine regionenübergreifende Zuteilung ins Auge zu fassen. Dadurch kann bezüglich Gesamthaftplätzen eine Reduktion erreicht werden. Die Konkordate und die Regionen müssen diese Überlegungen bei der Planung der Anzahl Haftplätze berücksichtigen; dann sind nach unserer Auffassung gewisse Reduktionen möglich. [PAGE 1115]
Wir glauben auch, bei den Baukosten Einsparungsmöglichkeiten zu erkennen, ohne dass wir bei der Gestaltung der Haftplätze die Rechtsprechung des Bundesgerichtes negieren. Die Rechtsprechung geht nicht auf Details ein. Das EJPD ist ja auch gezwungen, die Kosten aufgrund von Modellanstalten zu berechnen. Die Berechnung geht von 48 Quadratmetern pro Haftplatz und einem Quadratmeterpreis von gegen 5500 Franken aus, dies bei einer durchschnittlichen Haftdauer von dreissig Tagen. Bei üblichen Gefängnissen mit den gleichen Sicherheitsvorkehrungen wird der Haftplatz mit 33,4 Quadratmetern und einem Quadratmeterpreis von rund 4000 Franken berechnet. Bei den Administrativhaftplätzen wird also rund um die Hälfte mehr Platzbedarf vorgegeben als bei Gefängnissen, obwohl die durchschnittliche Haftdauer tief ist.
Da sind unseres Erachtens ohne Zweifel Einsparungen möglich, ohne die geforderten Räumlichkeiten für Wohnen, Beschäftigung und Freizeit zu beschneiden. Man darf hier einfach die Realität nicht aus den Augen verlieren. Diese Platzvorgaben für Administrativhaftplätze liegen teils weit über den Werten, die normalerweise Heimbewohner zur Verfügung haben. Auch da gibt es Leute aus allen Altersklassen.
Der langen Rede kurzer Sinn: Der Bund sollte diese Raumvorgaben für die Administrativhaftplätze nochmals überdenken. Da können mit nur ganz wenigen restriktiveren Raumvorgaben schnell Millionen gespart werden. Wir meinen, das wäre möglich, ohne unmenschliche Zustände zu schaffen und ohne Vergleiche mit anderen Ländern scheuen zu müssen.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitten wir Sie also, mit Bezug auf die nochmalige und laufende Überprüfung der Anzahl Haftplätze und der Raumvorgabenminderung bei diesen Administrativhaftplätzen der Kürzung des Kredites von 120 Millionen auf 100 Millionen Franken zuzustimmen.