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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2014-12-01

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-01

Wortprotokoll

Betreffend "Behörden und Gerichte" empfiehlt Ihnen die Finanzkommission, dem Voranschlag 2015 und den entsprechenden Nachträgen betreffend die Bundesversammlung zuzustimmen.

Zur Bundesversammlung: Hier möchte ich auf die erwähnten Nachträge auf Seite 21 der Botschaft über den Nachtrag II zum Voranschlag 2014 verweisen. Es handelt sich um einen Mehraufwand in der Höhe von 300 000 Franken beim Personalkredit für Mitarbeitende, die befristet für das Projekt "Untersuchung Insieme" angestellt wurden. Zu bemerken ist hier, dass der Insieme-Kredit von insgesamt 1,5 Millionen Franken ausreichen wird; aus rein buchungstechnischen Gründen wurde dieser Nachtrag aber notwendig.

Dann geht es um einen Mehraufwand unter "Sessionen im Nationalrat" in der Höhe von 160 000 Franken infolge der Verlängerung der Sondersession von drei auf vier Tage. Auch für den Voranschlag 2015 ist übrigens ein zusätzlicher Tag der Sondersession des Nationalrates vorgesehen, und ein entsprechender Antrag liegt bereits vor.

Weiter geht es noch um einen Mehraufwand in der Höhe von 60 000 Franken unter "Jahresvergütung Mitglieder Nationalrat"; dieser entstand infolge verschiedener Mutationen. Die beiden letztgenannten Nachträge von 160 000 und 60 000 Franken werden vollumfänglich unter "Kommissionen und Delegationen des Nationalrates" kompensiert. Das sind meine Bemerkungen zur Bundesversammlung.

Ich komme zum Bundesrat: Hier habe ich eine Bemerkung zu den Ruhegehältern. Es wurde uns erklärt, dass unter diesen Kredit in der Höhe von 5 Millionen Franken alle Renten für alt Magistratspersonen fallen, für alt Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler und die Witwenrenten. Zurzeit werden über dieses Budget Renten für 14 alt Magistratspersonen, 3 ehemalige Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler sowie 6 Witwenrenten entrichtet.

Ich komme zur Bundeskanzlei: Für den Sonderfaktor "Gever Bund" haben die Departemente für 2015 und 2016 Mittel in der Höhe von insgesamt 2,4 Millionen Franken für die Projektbearbeitung abgetreten. Die Ausschreibung wurde durch die Bundeskanzlei gemacht, jetzt folgt die Evaluationsphase und im nächsten Jahr die Realisierung. Dafür wird 2015 und 2016 mit Kosten von rund 4,8 Millionen Franken gerechnet. Ohne diesen Sonderfaktor wäre das Budget der Bundeskanzlei 2015 etwas geringer als in den Vorjahren 2013 und 2014.

Ich möchte noch einige kurze Bemerkungen zum Ausweichrechenzentrum Katastrophenvorsorge machen. Dieses wurde für den Fall eingerichtet, dass grössere Probleme oder gar Ausfälle eintreten. Es gibt bekanntlich geschützte Anlagen für die Landesregierung, und für diese geschützten Anlagen gibt es einen Mietvertrag mit dem VBS. Die Miete beträgt 3,6 Millionen Franken pro Jahr, die Betriebskosten machen 1,85 Millionen Franken aus. Dies ist im Budget der Bundeskanzlei auch in der Position "Raummiete" aufgeführt. Es ist der Auftrag der Bundeskanzlei, dafür zu sorgen, dass, wenn in einer solchen Anlage gearbeitet werden müsste, die Landesregierung mit ihren Stäben inklusive der Bundeskanzlei - also ein sehr reduzierter Personenkreis - alle Arbeiten ausführen könnte, die für die Regierungstätigkeit notwendig sind. Wenn die Rechenzentren des BIT nicht mehr funktionierten, müssten die Anwendungen in diesen Anlagen weiter funktionieren.

Die ganze Infrastruktur wurde 2009 und 2010 aufgebaut und kostete gut 2,5 Millionen Franken. Der Betrieb und die Infrastruktur dieser Anwendungen kosten jährlich 2,6 Millionen Franken. Bei dieser Infrastruktur ist nun eine Erneuerung notwendig. Auf dem Portfolio der Bundeskanzlei ist deshalb ein Projekt unter dem erwähnten Titel "Ausweichrechenzentrum Katastrophenvorsorge" aufgeführt. Die Infrastrukturen sind jetzt fünfjährig, und einige von diesen erfüllen die Anforderungen nicht mehr. Die Geschäftsleitung der Bundeskanzlei wird nächstens über den Projektauftrag befinden, mit dem Ziel, dass das Projekt 2015 umgesetzt werden kann. Es ist mit Kosten zwischen 2 und 2,5 Millionen Franken zu rechnen. Die Bundeskanzlei wird über die Priorität des Projektes befinden und darüber, ob das Projekt allenfalls wegen anderer Projekte aus Budgetgründen in eine Tranche 2015 und eine Tranche 2016 aufgeteilt wird oder ob es 2015 total finanziert werden kann. Es ist nicht vorgesehen, dass dafür zusätzliche Mittel beantragt werden müssen.

Wie eingangs erwähnt, bitte ich Sie, dem Voranschlag 2015 betreffend die Behörden zuzustimmen.

Ich mache gleich weiter und komme jetzt zu den Gerichten, zunächst zum Bundesgericht: Das Schweizerische Bundesgericht wird 2015 den Kongress der Vereinigung der französischsprachigen Verfassungsgerichte (Accpuf) ausrichten. An der diesjährigen Generalversammlung und Konferenz, die in Marrakesch stattfand, übertrug die Accpuf dem Schweizerischen Bundesgericht das erste Vizepräsidium des Büros. Statutengemäss wird damit die nächste Generalversammlung und Konferenz, also jene im Jahr 2015, in der Schweiz durchgeführt. Bereits mit dem Voranschlag 2014 haben wir dafür 100 000 Franken bewilligt; nun werden [PAGE 1095] 600 000 Franken in den Voranschlag aufgenommen. Die Organisation ist weit fortgeschritten und aufgegleist.

Zum Bundesstrafgericht: Hier habe ich keine zusätzlichen Bemerkungen anzubringen.

Zum Bundesverwaltungsgericht: Zum Voranschlag 2015 gibt es keine speziellen Bemerkungen. Zum Thema einer sogenannten Falschbuchung, über die auch in den Medien berichtet wurde, wurde unserer Kommission erklärt, dass es sich um ein Schnittstellenproblem gehandelt habe. Die Kostenvorschüsse seien versehentlich archiviert und nicht abgerechnet worden. Der Fehler sei jedoch erkannt und die entsprechenden Massnahmen seien getroffen worden; alle Abrechnungen würden jetzt korrekt ausgeführt und auch aufgearbeitet.

Zur Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft habe ich keine Bemerkungen. Die Bundesanwaltschaft weist im Voranschlag 2015 im Vergleich zum Voranschlag 2014 nur wenige Veränderungen aus. 62 Prozent des Gesamtbudgets entfallen auf Personalkosten, 17 Prozent auf die Haft-, Untersuchungs- und Strafvollzugskosten, je etwa 7 Prozent auf Raummiete und Informatiksachaufwand und noch 6 Prozent auf den übrigen Betriebsaufwand. Die Zunahme beim übrigen Betriebsaufwand der Bundesanwaltschaft von 761 000 Franken begründet sich auch mit der Durchführung einer weltweiten Staatsanwältekonferenz in Zürich im nächsten Jahr. Hier werden jedoch auch Einnahmen von 600 000 Franken erwartet.

Noch zum Bundespatentgericht: Die Erfolgsrechnung des Voranschlages 2015 ist gegenüber jener von 2014 praktisch unverändert. Die FK-SR hat sich an der Sitzung vom 18. und 19. August 2014 dafür ausgesprochen, dass das Bundespatentgericht auf den Umzug in das Gebäude des Bundesverwaltungsgerichtes verzichtet und am heutigen Standort verbleiben soll. Der Verbleib wird gewisse Einsparungen bringen, aber auch Kosten beim BIT von rund 30 000 Franken für die Anbindung an das Bundesnetz auslösen. Der Personalaufwand bleibt unverändert, und ebenso gibt es keine Änderungen beim Personalbestand.

Ich beantrage Ihnen, dem Voranschlag für den Bereich der Gerichte ebenfalls zuzustimmen.