Hösli Werner · Ständerat · 2014-12-01
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-01
Wortprotokoll
Gesamthaft verzeichnet das EJPD einen Aufwand von 2,2 Milliarden Franken, was einer Abnahme von 11 Millionen Franken entspricht. Ebenso gehen die budgetierten Investitionen von 125 Millionen im Jahr 2014 auf 115 Millionen im kommenden Jahr zurück. Während beim Aufwand finanzwirksame und [PAGE 1101] nichtfinanzwirksame Ausgaben zurückgehen, nehmen die Aufwände aus Leistungsverrechnungen um fast 2 Millionen Franken zu. Das gleiche Bild zeigt sich bei den Investitionen.
Beim Generalsekretariat sind einerseits die erstmals eingestellten Kosten für die Kommission zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der administrativen Versorgungen von über 1,2 Millionen Franken auffällig. Dieser Betrag ist bedingt durch die bundesrätliche Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen auf den 21. März 2014. Diese Kosten werden sich gemäss Finanzplan in den Folgejahren auf bis 3 Millionen Franken pro Jahr erhöhen. Andererseits gehen die finanzwirksamen Investitionen gegenüber 2014 um 11,5 Millionen Franken auf neu 15 Millionen Franken zurück. Diese Reduktionen sind auf einen Minderbedarf bei internen Informatikprojekten und eine Neuplanung bei der Umsetzung von Schengen/Dublin zurückzuführen. Die Gründe für diesen Minderbedarf sind plangemäss und ergeben sich durch zeitliche Verschiebungen.
Gemäss Budget 2015 werden die Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer im Rahmen von rund 4 Millionen Franken an das federführende EDA überführt, was beim Bundesamt für Justiz den finanzwirksamen Aufwand entsprechend entlastet. Dies geschieht als Folge der parlamentarischen Initiative Lombardi 11.446, welche in der Auslandschweizerpolitik ein federführendes Departement verlangte. Weiter geht man davon aus, dass wegen der Pädophilen-Initiative mehr beruflich bedingte Sonderprivatauszüge aus dem Strafregister verlangt werden. Dies bedingt einen finanzwirksamen Anstieg beim Aufwand und beim Ertrag im Umfang von 4 Millionen Franken.
Zu den wichtigsten Projekten im kommenden Jahr zählen die Revisionen der Geldspielgesetzgebung, des Aktienrechts und die Modernisierung des Erbrechts. Bei den Investitionsausgaben fällt neu die erste Tranche über 10 Millionen Franken für Baubeiträge an die Kantone für die Administrativhaft an, dies als Folge der Asylgesetzrevision. Die im kommenden Jahr eingestellten Baubeiträge für die kantonalen Strafvollzugs- und Erziehungsanstalten sind mit 45 Millionen Franken immer noch unverändert hoch.
Das Bundesamt für Polizei hat zur Einhaltung der Schuldenbremsenkonformität nebst den KAP-Massnahmen Querschnittkürzungen von 1,1 Prozent auf den schwach bis mittelstark gebundenen Ausgaben vorgenommen. Nicht zuletzt wegen bis Dezember 2012 rückwirkender Beiträge an die IT-Agentur EU-Lisa steigt der finanzwirksame Aufwand trotzdem um 3,4 Prozent auf fast 182 Millionen Franken. Diese IT-Agentur ist für den Betrieb des Visa-Informationssystems, der Datenbank Eurodac und des SIS II zuständig. Die Modalitäten für die Teilnahme der an Schengen assoziierten Staaten sind in einer Vereinbarung geregelt. Damit werden die Zahlungen für den Betrieb der Einzelsysteme abgelöst. Beim Informatiksachaufwand generieren das für die Kantone betriebene Waffeninformationssystem Armada und das neubetriebene automatisierte Fingerabdruck-Identifikationssystem Afis Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr. Kleine Verzögerungen ergeben sich beim Projekt "Erneuerung Pass und Identitätskarte" wegen der Erarbeitung eines Rechtsetzungspaketes. Da sind noch nicht alle Fragen abschliessend geklärt.
Die Einnahmen aus der Spielbankenabgabe zugunsten der AHV gehen weiter markant zurück. Wurden in der Staatsrechnung 2013 noch 376 Millionen Franken ausgewiesen, sind für das Jahr 2015 noch 307 Millionen Franken, also 69 Millionen Franken weniger, budgetiert. Dies wird zum Teil auf die Möglichkeit der Online-Spiele zurückgeführt. Die Spielcasinos im nahen Ausland steigern jedoch ihre Umsätze, und dies nicht zuletzt wegen einer Zunahme der Schweizer Kundschaft. Nun ist auch noch eine neue Geldspielgesetzgebung in Arbeit, der die Casinobetreiber sehr skeptisch gegenüberstehen. Das Parlament wird hier bald einmal gefordert sein.
Beim Bundesamt für Migration sind vor allem wegen der Flüchtlingsproblematik die jetzige Situation und die Zukunftsaussichten für 2015 düster. Zwar hat man durch die Einführung des 48-Stunden-Verfahrens eine Abhaltewirkung bei offensichtlich unbegründeten Gesuchen aus dem Balkan sowie aus Kosovo und Georgien erreicht. Wegen des grossen Migrationsdrucks aus Eritrea und Syrien steigen aber die Flüchtlingszahlen wieder markant, ohne dass nächstens eine Verbesserung der Situation erwartet werden kann. Auch die Komplexität der Fälle nimmt zu. Zudem erfüllt Italien die Schengen/Dublin-Vereinbarungen nicht: Die Registrierung wird vernachlässigt, und auch die Unterbringung und Betreuung haben natürlich einen ganz anderen Standard als in der Schweiz. Hier ist Handlungsbedarf gegeben, wobei selbstverständlich alle Mitgliedstaaten den stark betroffenen Ländern wie Italien Hilfe leisten müssen.
Eine Kontingentszuteilung von Flüchtlingen innerhalb der Schengen-Staaten wäre wohl die richtige Lösung, und es müsste sicherlich auch Hilfe im administrativen Bereich angeboten werden. Bis dies aber zu allenfalls beschlussfähigen Lösungen gedeiht, wird es noch dauern. Trotzdem ist natürlich gerade auch von der Schweiz der Druck aufrechtzuerhalten. Auch müssen Massnahmen getroffen werden, damit die Schweiz als Flüchtlingsland nicht attraktiver ist als andere Staaten.
Das vorliegende Budget 2015 des Bundesamtes für Migration ist aufgrund der Entwicklung Makulatur. Man geht heute statt von den 22 000 budgetierten Flüchtlingen von 29 000 Flüchtlingen aus und will deshalb auch beim Personal den erhöhten Stand halten. Das ergibt eine Kostensteigerung gegenüber dem jetzigen Budget 2015 von ungefähr 300 Millionen Franken. Wir haben beim Bundesamt für Migration die Kosten in wenigen Jahren mehr oder weniger verdoppelt, also von 800 Millionen auf 1,6 Milliarden Franken. Das muss uns nicht nur zu denken geben, sondern auch zum Handeln veranlassen.
Wir bitten Sie trotzdem, das Budget des EJPD zu genehmigen, im Wissen, dass es vor allem beim Bundesamt für Migration in erheblichem Ausmass nicht mehr der heutigen Realität entspricht.
[VS]