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Germann Hannes · Ständerat · 2014-12-01

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-01

Wortprotokoll

Zum Finanzdepartement mache ich drei Vorbemerkungen zur Ausgangslage:

1. Im EFD gibt es keine Nachträge II zum Voranschlag 2014, die das EFD auch betreffen.

2. Die FK-SR beantragt Ihnen, dem Voranschlag 2015 im Sinne der vorliegenden Fahne zu folgen.

3. Es gibt beim EFD eine einzige Abweichung gegenüber den Beschlüssen des Nationalrates. Sie betrifft die Position 606.A2310.0211, "Ausfuhrbeiträge landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte", gemäss dem "Schoggi-Gesetz". Hier hat der Nationalrat eine Aufstockung um 12 Millionen auf 82 Millionen Franken beschlossen. Die FK-SR schlägt Ihnen mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen vor, dem Bundesrat zu folgen und damit bei 70 Millionen Franken zu bleiben.

Die allgemeinen Ausführungen zu den Einnahmen des Bundes und auch zu den Ausgaben hat Herr Kommissionspräsident Altherr bereits gemacht. Ich werde also nicht mehr weitere Ausführungen zur direkten Bundessteuer, zur Verrechnungssteuer, zur Mehrwertsteuer, Stempelsteuer usw. machen, sondern einige Aspekte zu den Ämtern bzw. zu den Verwaltungsabteilungen des EFD nennen.

Innerhalb des Finanzdepartementes gibt es beim Personalaufwand eine Zunahme um 4 Prozent. Insgesamt sind 97 neue Stellen, befristete und unbefristete, bewilligt worden. Sie entfallen auf das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF). Dort fallen ziemlich viele Amtshilfegesuche an, und auch sonst ist das SIF ausgelastet, wie man sich vorstellen kann. Die Eidgenössische Steuerverwaltung, die Eidgenössische Zollverwaltung und das Bundesamt für Bauten und Logistik wurden personell ebenfalls aufgestockt. Dieser Stellenzuwachs führt zu einer Erhöhung des Personalaufwands im Eigenbereich um 41 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr. Die Erhöhung des Personalaufwands ist auch bedingt durch die Neueinreihung der Funktionen der Grenzwächter. Die Eintrittslöhne beim Grenzwachtkorps lagen bisher in einem deutlich tieferen Bereich als die Eintrittslöhne bei vergleichbaren Positionen, etwa beim VBS oder bei den kantonalen Polizeikorps. Das hat, wie uns leidlich bekannt ist, immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Besetzung der bewilligten Stellen und damit eigentlich zu Unterbeständen beim Grenzwachtkorps geführt.

9 Millionen Franken des erhöhten Personalaufwands entfallen auf das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT). Das hängt damit zusammen, dass beim BIT Leistungen konsequent wieder selber erbracht werden. Dieses Insourcing - ich habe es bereits angesprochen - schlägt sich dann aber auf die Gesamtkosten positiv nieder. Das BIT hatte ja aufgrund der Reorganisation einen Stellenstopp verordnet; diese Stellen werden nun nach und nach neu besetzt. Was heisst das konkret? Im Jahr 2010 beispielsweise hatte das BIT über 1100 Mitarbeitende, im Jahr 2012 waren es aber nur noch 968, weil man viele Aufgaben extern vergeben hat. So hat es im BIT insgesamt nicht weniger als 50 externe Projektleiter - man muss sich einmal vorstellen, wie diese Projekte geführt werden müssen! Die Hälfte dieser Stellen möchte das BIT nun internalisieren; dies allerdings nicht umgehend, weil diese Leute nicht beliebig verfügbar sind. Um die Qualität sicherstellen zu können, soll diese Internalisierung vielmehr über die nächsten drei Jahre erfolgen.

Der Beratungsaufwand für das gesamte Departement liegt bei 16 Millionen Franken, das entspricht rund 1 Prozent des durchschnittlichen Personalbedarfs oder 86 Vollzeitstellen. Bei den Querschnittaufgaben steigen die Ausgaben für die IKT im Vergleich zum Voranschlag 2014 um 25 Millionen Franken oder 2,3 Prozent. Eine grosse Zunahme des Aufwands ist mit 29 Millionen Franken im Verteidigungsbereich zu verzeichnen, insbesondere für den Ersatz der Arbeitsplatzsysteme.

Zur Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS): Die ZAS ist ein Flag-Amt mit Standort Genf, über das unter anderem der AHV- und IV-Zahlungsverkehr mit Rentenbezügern im Ausland abgewickelt wird. Dort gab es in jüngster Vergangenheit verschiedene personelle Probleme. Der Aufbau der Informatikabteilung erfolgte ad hoc. Konkret wurden quasi von Tag zu Tag neue Personen angestellt. Auch bei der ZAS gab es viele Externe und viele Temporärangestellte; teilweise waren bis zu 50 Prozent der Kaderleute bei der ZAS temporär angestellt. Es arbeiteten dort auch viele Grenzgänger aus Frankreich. Das Zusammenspiel der Kulturen funktionierte nicht. Nun hat es einen Wechsel in der Führung gegeben. Es sind zudem verschiedene Massnahmen eingeleitet worden, um die ZAS wieder auf den richtigen Kurs zu bringen. Wir bleiben hier selbstverständlich dran.

Zum Staatssekretariat für internationale Finanzfragen: Im Vordergrund steht hier die Umsetzung des neuen OECD-Standards zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen, wo die Schweiz ja in die Offensive geht, um Gleichgesinnte zu finden. Auf die Amtshilfegesuche habe ich schon verwiesen.

Zur Eidgenössischen Steuerverwaltung: Die Steuereinnahmen 2015 werden um 1,6 Milliarden Franken höher veranschlagt als im Budget 2014. Das ist eine positive Entwicklung, auf die der Präsident der Finanzkommission bereits hingewiesen hat.

Zum Informatiksteuerungsorgan des Bundes: Hier wurde das Programm UCC - "Unified Communication and Collaboration", auf Deutsch einfach "Büroautomation" - umgesetzt und das Programm IAM, das den Bereich der Identitäts- und Zugriffsverwaltung betrifft, erarbeitet. Weiter wurde das Marktmodell für den IKT-Standarddienst Büroautomation umgesetzt, ein Marktmodell für den Standarddienst Gever erarbeitet, und die Vorarbeiten für den Standarddienst im Content-Management-System wurden geleistet. 2015 wird der Masterplan umgesetzt, und die Strategie 2016 soll dann durch den Bundesrat genehmigt werden. Weitere Schwerpunkte beim Informatiksteuerungsorgan des Bundes sind folgende Schlüsselprojekte: die Erweiterung der Vorgaben in den Bereichen Schlüsselprojekte und Controlling gemäss den Bundesratsentscheiden zu den Empfehlungen der FinDel vom 5. März und 2. September 2014; eine erste Auswertung des IKT-Portfolios Bund beim neuen SAP-System; die Umsetzung der Bundesaufträge, die aus dem Bericht zu den Postulaten Eder 13.4062 und der FDP-Liberalen Fraktion 13.4141 eingegangen sind. Uns wurde versichert, dass das Fiscal-IT gut aufgegleist ist und man dort auf Kurs ist.

Zur Eidgenössischen Zollverwaltung: Da habe ich bereits auf die schwierige Situation beim Grenzwachtkorps hingewiesen. Bei der Zollverwaltung ist zudem der Informatikbereich besonders anspruchsvoll, weil es doch die unterschiedlichsten Aufgaben zu erfüllen gilt. Namentlich hat ja die [PAGE 1107] Eidgenössische Zollverwaltung beispielsweise bei der Tabaksteuer eine wichtige Rolle. Dort geht man von einem Minus von 9 Prozent aus - Verkaufsrückgang, Einkaufstourismus und E-Zigaretten sind die Stichworte. Bei der Automobilsteuer kommt es ebenfalls zu einem kleinen Minus, dies wegen eines Nachfragerückgangs. Bei der Schwerverkehrsabgabe geht man von einem leichten Plus aus. Bei den Einfuhrzöllen wiederum geht man von einem Minus aus; allein wegen des Freihandelsabkommens mit China nimmt man dort Zollausfälle in der Grössenordnung von 110 Millionen Franken an. Wie gesagt, 35 neue Stellen sind dem Grenzwachtkorps zugesprochen worden, dazu kommen 11 neue Stellen, befristet bis 2019, zur Abwicklung des Freihandelsabkommens.

Ein Wort zum Eidgenössischen Personalamt - jetzt bin ich beim Gesamtüberblick -: Auf Bundesebene nimmt der Personalaufwand gegenüber dem Voranschlag 2014 um 74 Millionen oder um 1,3 Prozent zu. Die Zunahme wird vorwiegend mit stellenseitigen Aufstockungen und Besoldungsmassnahmen begründet. Unter den stellenseitigen Aufstockungen ist die erwähnte Internalisierung von externem Personal subsumiert. Mehraufwendungen bei den Personalbezügen fallen in der Höhe von 59 Millionen Franken an, in der Höhe von 19 Millionen Franken bei den Arbeitgeberbeiträgen und in der Höhe von 2 Prozent beim übrigen Personalaufwand. Im Gegenzug fallen Aufwendungen für Arbeitgeberleistungen in der Höhe von 5 Millionen Franken für das Temporärpersonal weg. Die Personalbezüge steigen im Vergleich zum Voranschlag um knapp 59 Millionen Franken oder um 1,4 Prozent an. Hierbei sind für einen allfälligen Teuerungsausgleich Mittel von 10 Millionen Franken oder von 0,2 Prozent vorsorglich eingestellt worden.

Ich mache auch gleich meine Ausführungen zur Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV). Die betreffende Sonderrechnung schneidet bei der Erfolgsrechnung wie folgt ab: Mit den 295,2 Millionen Franken an Fiskaleinnahmen liegt man leicht unter dem Budget vom Vorjahr. Zusammen mit den anderen Erträgen wie jenen aus dem Ethanolhandel, aus dem Verkauf und aus der Vermietung von Alkoholtransportbehältern oder aus den Vermögenserträgen ergibt sich ein Gesamtertrag von 301,5 Millionen Franken. Somit beträgt der Totalaufwand 35,8 Millionen Franken. Der budgetierte Reingewinn für 2015 liegt bei 265,8 Millionen. Bekanntlich geht der Reinertrag zu 90 Prozent an die AHV/IV, zu 10 Prozent - sprich 26,6 Millionen Franken - an die Kantone. Das sind gern gesehene Beiträge, die die Kantone für die sogenannten Alkoholzehntel bekommen und die sie für die Alkohol- und Suchtprävention einsetzen müssen. Der Minderaufwand von 4,6 Prozent entspricht 1,7 Millionen Franken. Gegenüber dem Voranschlag 2014 begründet sich dies hauptsächlich mit einem Minus von 1,2 Millionen Franken beim Personalaufwand. Die EAV prüft nun jeweils bei Abgängen von Mitarbeitenden die Wiederbesetzung der Stelle im Hinblick auf die Integration in die Eidgenössische Zollverwaltung eingehend.

Fazit: Die EAV ist auf Kurs, die Abnahme der Beträge gegenüber dem Voranschlag 2014 ist gut begründet. Die Finanzkommission bittet Sie, auch die Sonderrechnung EAV gutzuheissen.

Damit habe ich geschlossen.