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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2011-09-30

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-30

Wortprotokoll

Ich spreche im Auftrag der Verwaltungsdelegation, und als Delegierter der Verwaltungsdelegation nehme ich Einfluss auf ganz spezielle Geschäfte; dies scheint hier nötig zu sein. Ich bitte Sie also um etwas Aufmerksamkeit, damit wir uns vor allem der betrieblichen Abläufe unserer Verwaltung annehmen können.

Die Parlamentsdienste und die Verwaltungsdelegation haben Bedenken wegen der negativen betrieblichen Konsequenzen, wenn das Projekt Umbau und Sanierung Bundeshaus Ost nicht jetzt, wie vom Bundesrat geplant, realisiert wird. Für die beiden Departemente VBS und EVD sowie die Parlamentsdienste ist es ein grosser betrieblicher Vorteil, möglichst viele Arbeitsplätze im Bundeshaus Ost unterbringen zu können, statt sie extern teuer mieten zu müssen. Die Betriebsabläufe werden mit Lösungen im Haus wesentlich vereinfacht. Ich glaube, das muss ich Ihnen nicht weiter erklären. Im Weiteren ist es sehr wichtig, dass aus Sicherheitsgründen das Rechenzentrum eingebaut werden kann, welches jetzt noch in externen Räumlichkeiten eingemietet ist. Ein so oder so notwendiger Ausbau ist in den bestehenden externen Räumlichkeiten nicht möglich und nicht angezeigt, und es gäbe keine Kosteneinsparungen.

Die Parlamentarische Informatik-Testgruppe (PIT), welche als beratendes Organ die Verwaltungsdelegation bei Informatikfragen berät, hat die Frage des Standortes des Rechenzentrums ebenfalls diskutiert. Sie kommt zum Schluss, dass der geplante Standort richtig ist und dass es von strategischem Vorteil ist, diese Räumlichkeiten im Bundeshaus Ost unterzubringen. Die PIT ist einstimmig der Auffassung, dass die Standortwahl richtig ist.

Ein weiterer Aspekt: Für den Umbau müssen alle Arbeitsplätze im Bundeshaus Ost für die dreijährige Bauzeit ausgelagert werden. Die Unterbringung in anderen Räumlichkeiten ist bereits geplant, nämlich an der Schwarztorstrasse 53, ein bundeseigenes Gebäude, und in einem externen Mietobjekt an der Christoffelgasse 3. Mit einer Verzögerung von nur einem Jahr würde das Mehrkosten an Mieten von einer Million Franken geben. Es wäre in Bern unmöglich, diese Mietobjekte leerstehen zu lassen, und das würde wahrscheinlich bedeuten, dass die Gebäude danach sogar nicht mehr zur Verfügung stünden. Diese betrieblichen Abläufe muss man wirklich berücksichtigen!

Ich fasse zusammen: In finanzieller Hinsicht führt der Verzicht auf den Erweiterungsbau im Untergeschoss zu keinen Einsparungen. Gesamthaft beträgt der Investitionsbedarf unverändert 70 Millionen Franken, wenn die entsprechenden Räumlichkeiten beschafft werden müssen. Mit dem Bau des Untergeschosses müssen die technischen Anlagen nicht im Parterre eingebaut werden; damit kann an bester Lage die wertvolle Fläche für 60 Arbeitsplätze gesichert werden. Dieser Platzverlust lässt sich mit rund 10 Millionen Franken beziffern. Das sind für den Standort Bern die marktüblichen Kosten für 60 Arbeitsplätze. Ein sicherer und effizienter Betrieb von Informatik- und Telekommunikationsinfrastruktur für das Bundeshaus Ost, das Parlamentsgebäude und das Bundeshaus West ist von sehr grosser Bedeutung. Eine Verschiebung bringt nichts, eine Verschiebung verteuert die ganze Übung. Es ist sinnvoll, nach dem Umbau des Parlamentsgebäudes und des Bundeshauses West jetzt auch den Umbau des Bundeshauses Ost in Angriff zu nehmen und diese Bauphase hier an der Bundesmeile abzuschliessen.

Namens der Verwaltungsdelegation beantrage ich Ihnen Zustimmung zum Einzelantrag Hany, also Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates.

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