Ingold Maja · Nationalrat · 2011-09-30
Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-30
Wortprotokoll
Die Petenten fordern den Bundesrat und das Parlament auf, gesetzliche Lösungen zu erarbeiten, damit gleichgeschlechtliche Paare in Sachen Eltern- und Adoptionsrecht den Ehepaaren gleichgestellt werden. Die Forderung umfasst die Stiefkindadoption, mit der ein Teil des Problems angepackt werden könnte, sowie die Volladoption. Man muss diese beiden Rechte getrennt anschauen.
Die Einführung der geforderten Stiefkindadoption würde bedeuten, dass ein Kind, das einen Elternteil verliert oder gar nie zwei Elternteile hatte, von seinem Stiefvater oder seiner Stiefmutter adoptiert werden könnte, der bzw. die Teil eines homosexuellen Elternpaars ist, das die soziale Familiengemeinschaft dieses Kindes bildet, in der es seit Jahren lebt und glücklich ist. Die Stiefkindadoption berücksichtigt in hohem Masse das Kindeswohl.
Die Einführung der geforderten Volladoption würde bedeuten, dass - wie bisher ein Hetero-Elternpaar - auch zwei Männer bzw. zwei Frauen ein fremdes Kind, meist ein Kleinkind aus einer anderen Ethnie und von einem anderen Kontinent, adoptieren könnten. Das heisst, dass eine Kindesschutzbehörde neu einem Väter- oder Mütterpaar die Adoption bewilligen würde.
Die Forderung des Vereins Familienchancen entspricht dem Recht auf beide Adoptionsverfahren. In ihrer Begründung führen die Petenten an, dass in der Gesetzgebung seit Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes eine rechtliche Ungleichstellung vorliegt. Das Partnerschaftsgesetz bringt homosexuelle Personen in die absurde Lage, dass sie zwar ein Kind adoptieren können, solange sie ledig sind, gehen sie aber eine eingetragene Partnerschaft ein, ist es ihnen verboten. Die Verweigerung des Adoptionsrechts für eine Einzelperson, die erfolgt, sobald sie in eingetragener Partnerschaft lebt, ist tatsächlich unverständlich.
In diesem Rat haben bereits Katharina Prelicz-Huber eine Motion zur Volladoption und Mario Fehr eine Motion zur Stiefkindadoption eingereicht. Zu diesen Motionen hat sich der Bundesrat ablehnend geäussert, indem er sagte, dass er zurzeit die Aufhebung des Adoptionsverbots für gleichgeschlechtliche Paare nicht als opportun erachtet.
Die Kommission hat die Lücke in der rechtlichen Gleichstellung anerkannt. Ein Teil der Kommission ortete klaren Handlungsbedarf und wollte das Anliegen mittels einer Kommissionsmotion präzisieren und vorantreiben. Die Kommission hat auch Folgendes zur Kenntnis genommen: Diverse soziologische Studien aus Ländern, die die eine oder die andere Adoptionsart rechtlich verankert haben, belegen, dass Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen, genauso glücklich sind wie Kinder, die in Familien mit Vater und Mutter aufwachsen.
Allerdings fehlte die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Petition damit vertieft auseinanderzusetzen. Auch eine umfassende Beurteilung des Kindeswohls konnte nicht stattfinden. Es stellt sich nämlich nicht nur die soziologische und statistische Frage, ob für ein Kleinkind mit z. B. zwei Vätern eine Mutterentbehrung für seine Entwicklung von Belang ist oder nicht. Die mir bekannten Studien erfassen fast nur Kinder, die die ersten Entwicklungsjahre in einer Hetero-Familie verbrachten und erst sekundär in eine Regenbogenfamilie hineinwuchsen. Deshalb ist die Repräsentativität dieser Ergebnisse auch infrage zu stellen. Dass die Kinder dort ebenso [PAGE 1835] geliebt und gut betreut sind, bezweifle ich keinen Augenblick. In dieser Adoptionsfrage kollidieren aber grundsätzlich zwei Rechte: das Kindesrecht auf Vater und Mutter und gemäss Verfassung auf besonderen Schutz der Unversehrtheit einerseits und das Recht des Erwachsenen auf Gleichstellung gegenüber dem Gesetz andererseits.
Diese Abwägung derart hoher Rechtsgüter kann heute nicht vorgenommen werden. Ob die Agenda dafür gesetzt ist, beurteilt die Kommission unterschiedlich. Offensichtlich wird das Thema von verschiedenen Parteien nicht angepackt, weil seit dem Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes, worin das Thema Adoption bewusst in die Ferne geschoben worden ist, erst ein paar Jahre verstrichen sind. Ausser den rechtlichen Gründen werden auch pädagogische angeführt. Die gesellschaftliche Entwicklung und ihre gesellschaftspolitische Dimension wird es aber gebieten, an gerechten Lösungen zu arbeiten.
Die Kommission jedoch entschied mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Petition keine Folge zu geben.