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Luginbühl Werner · Ständerat · 2011-06-07

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2011-06-07

Wortprotokoll

Die eidgenössische Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle" verlangt eine Änderung der Bundesverfassung dahingehend, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Ferien von jährlich mindestens 6 Wochen haben. Die Anpassung ans neue Recht soll in Etappen erfolgen. Die Initiative wurde am 26. Juni 2009 mit 107 639 gültigen Unterschriften eingereicht. Der Nationalrat hat sie am 17. März 2011 behandelt und mit 110 zu 61 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Ihre WAK hat sich am 4. April mit der Initiative befasst und beantragt mit 8 zu 3 Stimmen ebenfalls, sie zur Ablehnung zu empfehlen.

Sie tut dies aus folgenden Gründen: Die heute geltende Ferienregelung geht zurück auf das Jahr 1984. Damals erfolgte eine entsprechende Revision des OR. Der Ferienanspruch, der zu diesem Zeitpunkt je nach Kanton 3 oder sogar nur 2 Wochen betrug, wurde auf 4 Wochen erhöht. Bis zum [PAGE 468] zwanzigsten Altersjahr beträgt der Ferienanspruch 5 Wochen.

Ein Rechtsvergleich heute zeigt, dass anders als vor dreissig Jahren kein Nachholbedarf gegenüber dem Ausland besteht. Mit der heutigen Ferienregelung erfüllt die Schweiz alle völkerrechtlichen Verpflichtungen. Dies gilt insbesondere dann, wenn man, neben der Ferienregelung, auch die Feiertage und die Modalitäten miteinbezieht, die in der Schweiz für den Bezug der Ferien gelten. Bei der geltenden Regelung handelt es sich um das gesetzliche Minimum. Das heisst, die Parteien dürfen nicht darunter gehen, sie können aber selbstverständlich darüber hinaus gehen. Im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen oder von Firmenregelungen wird von dieser Möglichkeit reichlich Gebrauch gemacht. So erhalten die Beschäftigten in der Bauwirtschaft, in der Druck- bzw. grafischen Industrie und in der Uhrenindustrie bis zum fünfzigsten Altersjahr 5 Wochen und danach 6 Wochen Ferien. Die chemisch-pharmazeutische Industrie hat eine ähnliche Lösung; in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie sind die 40- bis 50-Jährigen noch etwas besser gestellt.

Auch in anderen Branchen liegen die effektiven Ferienansprüche, vor allem bei den mittleren und oberen Alterskategorien, deutlich über 4 Wochen. Man kann sagen, dass heute 90 Prozent der Schweizer Arbeitnehmer über 50 Jahren in den Genuss einer fünften Ferienwoche kommen. Die jeweiligen Regelungen sind meistens sozialpartnerschaftliche Lösungen, die auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der einzelnen Branchen und Unternehmen Rücksicht nehmen. Sie belassen den Vertragsparteien und den Sozialpartnern den nötigen Spielraum, damit sich diese für eine grosszügigere Ferienregelung entscheiden können. Sie lassen aber die Möglichkeit offen, Produktivitätsfortschritte auch in anderer Form an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zurückzugeben, beispielsweise in Form von höherem Lohn, kürzeren Arbeitszeiten oder anderen attraktiven Arbeitsbedingungen.

Die Kommission erachtet eine Einschränkung dieser Flexibilität durch eine Anhebung des gesetzlichen Ferienanspruchs für die Vertragsautonomie der Sozialpartner als problematisch und für den Schweizer Arbeitsmarkt als schädlich. Warum? Wir wissen es: Die Arbeitskosten in der Schweiz sind bereits heute hoch; die Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere jene der personalintensiven Branchen, ist dadurch beeinträchtigt - mit der entsprechenden latenten Gefahr, dass Arbeitsplätze ins Ausland verlagert werden.

Zwei zusätzliche Ferienwochen würden gemäss Berechnungen des Bundesrates die Lohnkosten um weitere 4 Prozent erhöhen. Es ist nicht zu bestreiten, dass es Branchen und Betriebe gibt, die eine solche Erhöhung durchaus verkraften könnten. Es gibt aber auch viele Betriebe, denen diese Kostensteigerungen beträchtliche Schwierigkeiten bereiten würden.

Dies wäre gerade in der herrschenden Währungssituation problematisch. Selbstverständlich ist sich die Kommission bewusst, dass die Anforderungen der heutigen Arbeitswelt hoch sind und dass auch die modernen Kommunikationsmöglichkeiten vielerorts eine höhere Verfügbarkeit bedingen. Die Kommission ist sich auch bewusst, dass die gestiegenen Anforderungen Gesundheitskosten in beträchtlicher Höhe verursachen.

Wenn die Kommissionsmehrheit die Initiative trotzdem zur Ablehnung empfiehlt, dann nicht, weil sie gegen Investitionen in die Gesundheit der Arbeitnehmer wäre, sondern weil sie bezweifelt, dass diese zwei zusätzlichen Ferienwochen das geeignete Mittel dazu sind. Mehr Ferien bringen nämlich nur dann etwas, wenn die Arbeit anschliessend auf mehr Leute verteilt werden kann. Gerade diese Möglichkeit werden viele kleinere und mittlere Betriebe nicht haben - was bedeutet, dass die gleiche Arbeit in kürzerer Zeit erledigt werden muss. Das senkt den Stress nicht, sondern erhöht ihn.

Eine Minderheit der Kommission beantragt Ihnen, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Sie ist der Meinung, dass die Initiative einen massgeblichen Beitrag dazu leisten könnte, die stressbedingten Gesundheitskosten zu reduzieren. Aus ihrer Sicht würde die Initiative nicht nur zusätzliche Lohnkosten verursachen, sondern wäre eine echte Investition in die Gesundheit und die Produktivität der Mitarbeiter. Zudem weist die Minderheit darauf hin, dass die Produktivität der schweizerischen Arbeitnehmer in den letzten zwanzig Jahren stärker gestiegen ist als die Löhne.

Aus den Gründen, die ich vorher genannt habe, beantragt die Kommissionsmehrheit dem Rat, die Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle" Volk und Ständen ohne Gegenentwurf mit der Empfehlung zur Ablehnung zu unterbreiten.