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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-06-07

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-06-07

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen des Postulanten. Er hat diese Frage ja in den letzten Jahren bereits mehrmals behandelt. Er kommt zum heutigen Zeitpunkt aber zum Schluss, dass es keinen Bedarf für eine Änderung gibt. Die direkte aktive Sterbehilfe soll aus Sicht des Bundesrates auch weiterhin strafbar bleiben.

Immerhin hat der Entscheid des Polizeigerichtes von Boudry auch gezeigt, dass die Rechtsprechung im Einzelfall - es wird sich immer um einen ganz spezifischen Einzelfall handeln - doch auch Lösungen findet. Damit kann man einverstanden sein oder sich eben ein entsprechendes Gesetz wünschen. Noch einmal: Der Bundesrat sieht zum heutigen Zeitpunkt keinen Bedarf, die bisherige Haltung zu ändern. [PAGE 488]

Zur Frage von Herrn Ständerat Berberat zum Stand der Dinge im Bereich der Suizidhilfe kann ich Ihnen sagen, dass ich dem Bundesrat zu dieser Frage noch vor der Sommerpause einen Antrag stellen werde.