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Reimann Maximilian · Ständerat · 2011-06-07

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-07

Wortprotokoll

Ich möchte mich auf einen Aspekt beziehen - auf den Aspekt der privaten Sicherheitsdienstleistungen in der Schweiz -, der in den beiden Berichten eben nicht erwähnt worden ist; ich bitte Sie deshalb um Verständnis, dass ich kurz das Wort dazu ergreife.

Ich denke an die privaten Sicherheitsgruppierungen, die landläufig unter dem Namen "Bürgerwehren" bekannt sind - wobei mir dieser Name allerdings nicht ganz glücklich gewählt zu sein scheint. Diese Gruppierungen sind unbewaffnet, rekrutieren sich aus Freiwilligen und unterstützen die Zivilbevölkerung in ihrem Sicherheitsbedürfnis. In den USA und anderen Ländern, wo sich die Sicherheitslage in gewissen Quartieren oder öffentlichen Räumen zunehmend verschlechtert hat, gehören solche privaten Sicherheitsdienste schon mehr oder weniger zum Alltag. Bei uns in der Schweiz sind die Meinungen dazu noch eher geteilt. Einerseits tragen diese zivilen Sicherheitspatrouillen, oder wie immer man sie bezeichnen will, insbesondere präventiv zur Erhöhung der Sicherheit bei, etwa zum Schutz vor Einbrüchen, vor Einschüchterungen, vor sexuellen oder anderen Gewalttaten; andererseits erwartet man in der Bevölkerung eigentlich, dass diese Sicherheitsleistungen in erster Linie und in vermehrtem Ausmass von der Polizei erbracht werden.

Bis heute sind in unserem Land solche privaten Wehren eher wenig verbreitet, aber das könnte sich je nach Sicherheitslage ändern. Ich weiss nun nicht, wieweit für solche Bürgerwehren rechtliche Grundlagen bestehen, deshalb hätte ich der Motion Chopard-Acklin zugestimmt, wenn ein entsprechender Antrag vorgelegen hätte - in der Erwartung eben, dass auch den sogenannten Bürgerwehren die gebührende Aufmerksamkeit zukommt. So oder so erwarte ich grundsätzlich keine Einschränkung solcher privater Sicherheitsbürgerwehr-Dienstleistungen, aber wenn nötig Regeln für ihre Zulassung, allenfalls für die Bewaffnung und ebenso und vor allem für das Zusammenwirken solcher Bürgerwehren mit den örtlichen Polizeidiensten.