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Bürgi Hermann · Ständerat · 2011-06-07

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-07

Wortprotokoll

Bevor wir zur Abstimmung kommen, muss ich noch zwei Punkte anbringen. Erstens beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, dem Bundesbeschluss zuzustimmen. Zweitens muss ich hier noch zu Protokoll geben, was mit der Petition zu geschehen hat, die noch hängig ist. Zur Thematik der Bekämpfung des Menschenhandels reichte der Verein "Kampagne Euro 08 gegen Frauenhandel und Zwangsprostitution" am 11. September 2008 die Petition "Mehr Schutz für die Opfer von Frauenhandel" mit 71 980 Unterschriften ein. In Anwendung von Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes hat die Kommission diese Petition im Rahmen ihrer Beratungen zur Botschaft des Bundesrates zur Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens und zum Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz behandelt.

Wir haben Folgendes festgestellt: Wir haben das jetzt im Rahmen dieser Beratung zur Kenntnis genommen, und wir haben darauf verzichtet, im Sinne der Petition Anträge zu stellen, welche weiter gehen als die Vorlage des Bundesrates. Gemäss Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes hat dies zur Folge, dass die Petition ohne Ratsbeschluss abgeschrieben wird, sobald der Beratungsgegenstand erledigt ist; das einfach zuhanden des Amtlichen Bulletins. Damit ist auch diese Petition erledigt.