Bürgi Hermann · Ständerat · 2011-06-07
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-07
Wortprotokoll
Ich verweise auf den schriftlichen Bericht und halte jetzt noch zusammenfassend fest, dass es einmal darum geht, das Übereinkommen des Europarates zu unterzeichnen. Dazu wird der Bundesrat mit der Motion beauftragt. Dann wird er beauftragt, die erforderlichen gesetzgeberischen Massnahmen zu treffen, insbesondere solche strafrechtlicher Natur.
Die Standesinitiativen decken sich zum Teil bzw. ganz mit der Motion. Die Standesinitiative Genf beantragt, das Strafrecht entsprechend zu ändern. Die Standesinitiative Wallis beantragt auch die Unterzeichnung der Konvention und dann die entsprechenden Massnahmen. An der Sitzung vom 5. Mai hatten wir nicht nur diese drei Geschäfte zu behandeln, sondern auch noch zwei parlamentarische Initiativen mit gleichem Inhalt.
Wir sind dann zum Schluss gekommen, dass es verfahrensmässig eindeutig der beste Weg ist, wenn wir den Bundesrat mit der Motion Amherd beauftragen, einerseits die Ratifikation des Übereinkommens voranzutreiben und andererseits die entsprechenden Gesetzesrevisionen vorzunehmen. Es macht keinen Sinn, wenn das Parlament selbst - sei es via Standesinitiative, sei es via parlamentarische Initiative - die Gesetzgebung an die Hand nimmt, sondern der Bundesrat soll mit dieser Motion dazu beauftragt werden.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir Ihnen die Annahme der Motion. Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, den Standesinitiativen keine Folge zu geben; nicht weil ihr Anliegen nicht berechtigt ist, sondern weil es mit der Motion erfüllt wird.
Konsequenterweise haben wir es auch abgelehnt, den parlamentarischen Initiativen - die hier nicht zur Diskussion stehen - Folge zu geben. Ich hoffe, dass sich der Nationalrat angesichts dieser Ausgangslage in der zweiten Runde in Bezug auf diese parlamentarischen Initiativen unserem Entscheid anschliesst, denn mit der Motion wird jetzt alles auf den richtigen Weg verwiesen. Das sind meine ergänzenden Bemerkungen.